GGF-Verträge

Geschäftsführervertrag: Mach es richtig - von Anfang an!

Der Geschäftsführervertrag ist das Fundament Deiner unternehmerischen Sicherheit
Als GmbH-Geschäftsführer trägst Du Verantwortung – für Dein Unternehmen, Deine Mitarbeiter und Deine eigene finanzielle Absicherung. Der Geschäftsführervertrag ist dabei weit mehr als eine reine Formalität. Er bildet die finanzielle Basis Deiner Tätigkeit und stellt sicher, dass Deine Rechte und Pflichten klar geregelt sind.
Ein professionell gestalteter Geschäftsführervertrag bringt Dir Sicherheit und gibt Dir den Freiraum, Dich voll auf den Erfolg Deines Unternehmens zu konzentrieren.

Ehe, Scheidung, Tod: schütze Dein Vermögen!
Ein Geschäftsführer sollte auch für unvorhersehbare Lebensereignisse wie Unfall, Scheidung oder Tod vorsorgen. Es ist wichtig, vertragliche Regelungen zu treffen, die das Unternehmen und die Familie absichern, falls der Geschäftsführer vorübergehend oder dauerhaft ausfällt. Ohne solche vertraglichen Vorkehrungen können im Ernstfall finanzielle Unklarheiten und Unsicherheiten entstehen, die sowohl das Unternehmen als auch die Familie belasten. Klar definierte Bestimmungen im Vertrag stellen sicher, dass das Unternehmen in solchen Krisensituationen handlungsfähig bleibt und der Geschäftsführer weiterhin in einer angemessenen Weise vertreten wird.

Achtung vor Steuerfallen
Die Geschäftsführervergütung muss den steuerlichen Anforderungen entsprechen, um unangemessene steuerliche Belastungen zu vermeiden. Unangemessen hohe Gehälter oder Tantiemen können als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) eingestuft werden, was zu Nachforderungen des Finanzamts führt und möglicherweise hohe Steuerstrafen nach sich zieht. Um steuerliche Risiken zu minimieren, muss die Vergütung des Geschäftsführers marktgerecht sein und einer Fremdvergleichsprüfung standhalten. Eine regelmäßige Überprüfung durch einen Steuerberater sorgt dafür, dass die vertraglichen Regelungen immer im Einklang mit den aktuellen steuerlichen Vorschriften und den Marktbedingungen stehen.
Die Umsetzung des Geschäftsführer-Vertrags ist entscheidend
Der Geschäftsführer muss seine vertraglichen Pflichten auch tatsächlich erfüllen, sonst kann der Vertrag als “Scheinvertrag” angesehen werden, was zu steuerlichen Problemen führen kann. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag formal korrekt ist – entscheidend ist, dass der Geschäftsführer auch tatsächlich in die operative Führung eingebunden ist und seine Aufgaben wahrnimmt. Wird dies nicht nachgewiesen, kann das Finanzamt den Vertrag rückwirkend als steuerlich nicht anerkennen und eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) annehmen, was die steuerliche Belastung des Unternehmens und des Geschäftsführers erheblich erhöhen kann.
Vertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers mit sich selbst
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer darf Verträge mit sich selbst nur abschließen, wenn dies ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag erlaubt und im Handelsregister eingetragen ist. Ohne eine solche Regelung könnte der Vertrag als ungültig angesehen werden, was zu rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen führen kann. Die rechtliche Zulässigkeit muss vorab geprüft und durch die Gesellschafterversammlung genehmigt werden, um spätere Probleme zu vermeiden. Fehlende Regelungen zur Selbstkontrahierung können die rechtliche Stabilität der Unternehmensstruktur gefährden und die Haftung des Geschäftsführers riskieren.


Fremdvergleich bzw. Fremdüblichkeit der Geschäftsführervergütung
Um sicherzustellen, dass die Geschäftsführervergütung steuerlich anerkannt wird, muss sie sich an den marktüblichen Gehältern für Geschäftsführer orientieren. Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob die Vergütung des Geschäftsführers einem Fremdvergleich standhält, also ob sie in Relation zu anderen Geschäftsführergehältern angemessen ist. Wenn das Gehalt unverhältnismäßig hoch oder niedrig ist, kann dies als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet werden, was zu Nachzahlungen und steuerlichen Sanktionen führen kann. Eine transparente und nachvollziehbare Vergütungsstruktur hilft, steuerliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Tantiemeregelungen im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers
Tantiemeregelungen sind eine gängige Form der variablen Vergütung und sollten im Geschäftsführervertrag klar und präzise geregelt werden. Die Höhe der Tantiemen, ihre Berechnungsbasis und die Kriterien, unter denen sie gewährt werden, müssen transparent und nachvollziehbar sein, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Wenn diese Regelungen nicht den steuerlichen Anforderungen entsprechen oder unklar formuliert sind, kann die Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) betrachtet werden, was zu Nachforderungen des Finanzamts führen könnte. Eine klare vertragliche Regelung schafft Sicherheit für beide Seiten.

“Sicher ist, dass Unsicherheit kommt – ein Vertrag gibt Sicherheit.“
Pensionszusagen für geschäftsführende Gesellschafter & Erdienbarkeit
Pensionszusagen sind eine langfristige Vorsorge für Geschäftsführer und müssen besonders sorgfältig gestaltet werden. Steuerlich sind Pensionszusagen nur dann anerkannt, wenn sie einer Erdienbarkeit unterliegen, das heißt, die Pensionsverpflichtungen müssen im Verhältnis zur Dienstzeit und zur Höhe der Gehaltszahlung stehen. Eine Pensionszusage, die kurz vor der Pensionierung oder im hohen Alter des Geschäftsführers getroffen wird, könnte vom Finanzamt infrage gestellt werden, da sie als nicht angemessen angesehen werden könnte. Daher ist es ratsam, Pensionszusagen frühzeitig und unter Beachtung der steuerlichen Erfordernisse zu treffen.


Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers
Ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt maßgeblich von der Höhe seiner Anteile ab. Bei einer Beteiligung von mehr als 50% an der Gesellschaft entfällt in der Regel die Sozialversicherungspflicht. Bei einer Beteiligung unter 50% muss geprüft werden, ob der Geschäftsführer tatsächlich wie ein normaler Arbeitnehmer in die Sozialversicherungen einzuzahlen ist. Eine präzise Überprüfung durch einen Experten ist notwendig, um spätere Nachforderungen und Steuerprobleme zu vermeiden. Es empfiehlt sich, diese Frage regelmäßig mit einem Steuerberater abzuklären.
Fazit
Die Gestaltung des Geschäftsführer-Vertrags ist eine komplexe, aber entscheidende Aufgabe, um sowohl steuerliche als auch rechtliche Risiken zu minimieren. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag sollte die wesentlichen Punkte wie die klare Regelung der Vergütung und Tantiemen, die Anpassung an marktübliche Gehälter, die Berücksichtigung von Lebensrisiken wie Unfall, Scheidung oder Tod sowie steuerliche Anforderungen wie die Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) beinhalten. Ebenso wichtig sind vertragliche Regelungen zur Erdienbarkeit von Pensionszusagen und zur Klärung der Sozialversicherungspflicht.
Darüber hinaus sollten Geschäftsführer ihre Haftung nicht unterschätzen. Eine Haftungsfreistellung im Vertrag schützt vor persönlichen Risiken, jedoch nur, wenn sie rechtlich korrekt und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen formuliert ist. So können Geschäftsführer im Falle von Fehlentscheidungen oder unvorhergesehenen Ereignissen rechtlich abgesichert sein.
Insgesamt sorgt ein präzise formulierter und gut durchdachter Geschäftsführer-Vertrag dafür, dass sowohl das Unternehmen als auch der Geschäftsführer vor unerwünschten steuerlichen und rechtlichen Folgen geschützt sind. Die sorgfältige Prüfung und regelmäßige Aktualisierung des Vertrages sowie eine klare Haftungsregelung sind entscheidend, um langfristig die Stabilität und Sicherheit beider Seiten zu gewährleisten.