Firmenwagen oder Gehaltserhöhung: Was lohnt sich mehr?

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Das Wichtigste auf einen Blick
- Steuerlich clever: Firmenwagen gelten als Betriebsausgaben und senken die Lohnnebenkosten und die Steuerlast.
- Gehaltsumwandlung wer auf einen Teil seines Bruttogehalts verzichtet, kann durch einen Firmenwagen mehr Netto vom Brutto herausholen – das kann attraktiver als eine klassische Gehaltserhöhung sein.
- Mitarbeiter profitieren doppelt: die private Nutzung des Firmenwagens wird durch die 1 %-Regelung oder das Fahrtenbuch meist günstiger besteuert als eine gleichwertige Gehaltserhöhung.
- Elektro- und Hybridfahrzeuge besonders attraktiv: der Gesetzgeber fördert die Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge durch steuerliche Begünstigungen:.
- Komfort inklusive: Versicherung, Wartung, Reparaturen – all das übernimmt der Arbeitgeber. Für Mitarbeitende bedeutet das weniger Aufwand und mehr Komfort.
- Mehr Mobilität, mehr Effizienz: ein Firmenwagen steigert die Flexibilität im Alltag und kann die Bindung zum Unternehmen deutlich verbessern.
Gehaltsumwandlung einfach erklärt
Gehaltsumwandlung bedeutet: man verzichtet auf einen Teil des Bruttogehalts – im Gegenzug bekommt man einen Firmenwagen. Diese Form der Entlohnung ist steuerlich und wirtschaftlich oft attraktiver als eine klassische Gehaltserhöhung, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer, da ein Firmenwagen als Sachleistung versteuert und oft eine geringere Belastungen verursacht.
Firmenwagen: Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber
Steuerliche Entlastung
Die Kosten für Leasing, Wartung, Versicherung und Betrieb eines Firmenwagens können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies reduziert die Steuerlast des Unternehmens und schafft finanziellen Spielraum für andere Investitionen.
Kapitalbindung vermeiden
Durch Leasingmodelle bleibt das Unternehmen flexibel und muss kein Kapital für den Kauf von Fahrzeugen binden.
Mitarbeiterbindung und ‑motivation
Ein Firmenwagen wird von vielen Mitarbeitern als wertschätzender Benefit wahrgenommen. Er kann die Zufriedenheit erhöhen und die Bindung an das Unternehmen stärken, was langfristig Fluktuation reduziert.
Firmenwagen: Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer
Erhöhte Mobilität
Ein Firmenwagen bietet Flexibilität im Alltag und kann die Lebensqualität verbessern. Gerade für Mitarbeiter ohne eigenes Fahrzeug ist dies ein signifikanter Vorteil.
Steuerliche Vorteile
Die private Nutzung eines Firmenwagens wird als geldwerter Vorteil versteuert, und ist oft günstiger als eine vergleichbare Gehaltserhöhung. Besonders bei Elektro- und Hybridfahrzeugen profitieren Mitarbeiter von reduzierten Steuersätzen.
Kosteneinsparungen
Da viele Kosten wie Versicherung, Wartung und Reparaturen vom Arbeitgeber übernommen werden, sparen Mitarbeiter im Vergleich zum Besitz eines eigenen Fahrzeugs.
Firmenwagen versteuern: 1 %-Regelung vs. Fahrtenbuch
Die private Nutzung eines Firmenwagens muss versteuert werden. Hierbei gibt es zwei gängige Methoden:
- 1 %-Regelung: Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert.
- Fahrtenbuch: Die tatsächliche private Nutzung wird dokumentiert und entsprechend versteuert, was bei geringer Privatnutzung steuerlich vorteilhaft sein kann.
Die Entscheidung für einen Firmenwagen sollte sowohl aus steuerlicher als auch aus finanzieller Sicht sorgfältig geprüft werden.
Firmenwagen oder Gehaltserhöhung – Ein Rechenbeispiel
Gehaltsvariante | ohne Firmenwagen | mit Firmenwagen | mit Gehaltserhöhung (450 €) |
---|---|---|---|
Bruttogehalt / Monat | 5. 000 € | 5.000 € | 5.450 € |
Bruttolistenpreis Auto | - | 45.000 € | – |
Geldwerter Vorteil 1 % | - | 450 € | - |
zu versteuerndes Brutto | 5.000 € | 5.450 € | 5.450 € |
Sozialabgaben + Steuer | 2.177 € | 2.377 € | 2.377 € |
Netto-Monatsgehalt | 2.823 € | 3.073 € | 3.073 € |
Ø Kosten eigener Wagen | -613 € | – | -613 € |
Verfügbares Einkommen | 2.210 € | 3.073 € | 2.460 € |
Annahmen: Ø Pkw-Kosten: 613 €/Monat (Versicherung, Steuer, Wartung, Tank, laut ADAC), Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kinder, keine Kirchensteuer.
Steuerliche Sonderregelungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Elektrofahrzeuge
- 0,25 %-Regelung: Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € werden nur 0,25 % des Listenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert.
Plug-in-Hybridfahrzeuge
- 0,5 %-Regelung: Für Plug-in-Hybride, die bestimmte CO₂-Emissionswerte nicht überschreiten und eine Mindestreichweite elektrisch zurücklegen können, gilt die 0,5 %-Regelung.
Das macht Elektrofahrzeuge und Hybride als Firmenwagen finanziell äußerst attraktiv und gleichzeitig ökologisch sinnvoll.
Fazit
Ein Firmenwagen ist ideal, wenn Mobilität im Job wichtig ist, das Auto auch privat genutzt wird oder ein E‑Fahrzeug steuerlich attraktiv ist. Eine Gehaltserhöhung dagegen eignet sich besser, wenn du mehr Liquidität brauchst, finanzielle Verpflichtungen hast oder bereits privat ein Auto besitzt.
25. April | 09:26 Uhr | Allgemein