Geschäfts­füh­rer-Alters­vor­sor­ge: So sicherst Du Dei­nen Ruhe­stand opti­mal ab

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Das Wich­tigs­te in Kür­ze

  • Als Gesel­l­­schaf­­ter-Geschäfts­­­füh­­rer (GGF) bist Du in der Regel nicht gesetz­lich ren­ten­ver­si­chert.
  • Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) bie­tet erheb­li­che steu­er­li­che Vor­tei­le und wird über die GmbH finan­ziert.
  • Fünf Durch­füh­rungs­we­ge ste­hen zur Aus­wahl, die sich hin­sicht­lich Steu­ern und Bilan­zie­rung unter­schei­den.
  • Die Wahl des rich­ti­gen Modells kann Steu­er­las­ten mini­mie­ren und Ver­mö­gen effi­zi­ent auf­bau­en.
  • Eine stra­te­gi­sche Kom­bi­na­ti­on aus bAV und pri­va­ter Alters­vor­sor­ge ist ide­al für lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Sicher­heit.

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: steu­er­op­ti­mier­te Alters­vor­sor­ge cle­ver nut­zen

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH bist Du ent­we­der ange­stellt oder Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer. Ins­be­son­de­re beherr­schen­de Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer (GGF) sind nicht ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig und müs­sen ihre Alters­vor­sor­ge eigen­ver­ant­wort­lich gestal­ten.

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer tra­gen unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung und genie­ßen gleich­zei­tig beson­de­re Pri­vi­le­gi­en, die mit ihrer Stel­lung ein­her­ge­hen. Eines davon ist die Befrei­ung von der Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht für beherr­schen­de Gesell­schaf­ter Geschäfts­füh­rer. Dadurch haben sie mehr Gestal­tungs­spiel­raum bei der Alters­vor­sor­ge, müs­sen sich jedoch auch eigen­ver­ant­wort­lich um ihre Absi­che­rung küm­mern.

Gera­de für GGFs ist es wich­tig, die steu­er­li­chen Aspek­te ganz­heit­lich zu betrach­ten – sowohl auf Unter­neh­mens­ebe­ne als auch im Rah­men der per­sön­li­chen Ein­kom­men­steu­er. Eine durch­dach­te Stra­te­gie soll­te daher nicht nur die Steu­er­op­ti­mie­rung inner­halb der GmbH berück­sich­ti­gen, son­dern auch sicher­stel­len, dass die pri­va­te Alters­vor­sor­ge effi­zi­ent gestal­tet wird. Wel­che Model­le bie­ten sich also an, um bei­de Berei­che opti­mal mit­ein­an­der zu ver­bin­den?

Ries­ter-Ren­te für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer? War­um das kei­ne gute Idee ist!

Die Ries­ter-Ren­te scheint auf den ers­ten Blick eine sinn­vol­le Alters­vor­sor­ge zu sein, doch für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer bringt sie erheb­li­che Nach­tei­le mit sich. Einer der größ­ten Schwach­punk­te ist, dass Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer in der Regel nicht ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig sind. Da die staat­li­che För­de­rung an die Ein­zah­lung in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung gekop­pelt ist, ent­fällt für sie der Haupt­vor­teil der Ries­ter-Ren­te.

Für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer gibt es weit bes­se­re Alter­na­ti­ven. Beson­ders die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge bie­tet erheb­li­che steu­er­li­che Vor­tei­le und ermög­licht eine fle­xi­ble Gestal­tung. Auch eine Hol­ding-Struk­tur oder Kapi­tal­an­la­gen wie ETFs und Immo­bi­li­en sind oft die klü­ge­re Wahl, da sie sowohl steu­er­lich als auch in Bezug auf die Ren­di­te deut­lich attrak­ti­ver sind. Wer lang­fris­tig sinn­voll vor­sor­gen will, soll­te sich mit die­sen Alter­na­ti­ven beschäf­ti­gen, statt auf die Ries­ter-Ren­te zu set­zen.

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Wel­che Durch­füh­rungs­we­ge der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge gibt es?

Jeder Geschäfts­füh­rer kann sei­ne bAV über fünf Durch­füh­rungs­we­ge regeln. Die Wahl beein­flusst die steu­er­li­che Belas­tung, die Bilan­zie­rung und die Fle­xi­bi­li­tät der Alters­vor­sor­ge.

  1. Direkt­ver­si­che­rung: die Direkt­ver­si­che­rung ist eine ein­fa­che und steu­er­lich attrak­ti­ve Mög­lich­keit der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge. Die GmbH schließt eine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung für den Geschäfts­füh­rer ab und zahlt die Bei­trä­ge direkt ein. Vor­teil: In 2025 sind bis zu 644 € monat­lich steu­er­frei. Da die Ver­si­che­rung außer­halb der GmbH ver­wal­tet wird, ent­steht kei­ne Bilanz­be­las­tung – ide­al für eine unkom­pli­zier­te Alters­vor­sor­ge mit steu­er­li­chen Vor­tei­len.
  2. Pen­si­ons­kas­se: die Pen­si­ons­kas­se ist eine kapi­tal­ge­deck­te Ver­sor­gungs­ein­rich­tung, die ähn­lich wie die Direkt­ver­si­che­rung funk­tio­niert. Die Bei­trä­ge sind bis zur För­der­gren­ze steu­er­frei und wer­den pro­fes­sio­nell ver­wal­tet. Vor­teil: kein Ver­wal­tungs­auf­wand für die GmbH, da die Pen­si­ons­kas­se die Abwick­lung über­nimmt – ide­al für Geschäfts­füh­rer, die eine exter­ne Ver­wal­tung bevor­zu­gen.
  3. Pen­si­ons­fonds: der Pen­si­ons­fonds ist eine kapi­tal­ge­deck­te Alters­vor­sor­ge mit hohen Ren­di­te­chan­cen. Die Ein­zah­lun­gen sind steu­er­lich geför­dert, was die steu­er­li­che Belas­tung in der Anspar­pha­se redu­ziert. Vor­teil: Ide­al für ren­di­te­ori­en­tier­te Geschäfts­füh­rer, die eine fle­xi­ble und ertrags­star­ke Alters­vor­sor­ge bevor­zu­gen.
  4. Unter­stüt­zungs­kas­se: die Unter­stüt­zungs­kas­se ermög­licht hohe steu­er­freie Ein­zah­lun­gen ohne fes­te Bei­trags­gren­ze. Zudem sind die Ein­zah­lun­gen sozi­al­ver­si­che­rungs­frei, was sie beson­ders attrak­tiv für Geschäfts­füh­rer mit hohem Ein­kom­men macht. Vor­teil: Maxi­ma­le Steu­er­erspar­nis bei fle­xi­bler Gestal­tung – ide­al für lang­fris­ti­ge Alters­vor­sor­ge ohne Bilanz­be­las­tung.
  5. Pen­si­ons­zu­sa­ge: bei der Pen­si­ons­zu­sa­ge (Direkt­zu­sa­ge) ver­pflich­tet sich die GmbH, dem Geschäfts­füh­rer eine Ren­te oder Kapi­tal­aus­zah­lung im Alter zu zah­len. Dafür bil­det sie Rück­stel­lun­gen, die den steu­er­pflich­ti­gen Gewinn sen­ken. Vor­teil: Lang­fris­ti­ge Steu­er­op­ti­mie­rung für die GmbH und indi­vi­du­el­le Gestal­tung der Alters­vor­sor­ge für den Geschäfts­füh­rer.

Wich­tig: Die Wahl des rich­ti­gen Durch­füh­rungs­wegs beein­flusst Steu­ern, Bilan­zie­rung und Sozi­al­ab­ga­ben. Spre­chen Sie unbe­dingt vor Ihrer Wahl mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter und Rechts­an­walt.

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge für Gesell­schaf­ter Geschäfts­füh­rer im Ver­gleich (2025)

Direkt­ver­si­che­rungPen­si­ons­kas­sePen­si­ons­fondsUnter­stüt­zungs­kas­seDirekt­zu­sa­ge
Steu­er­li­cher Höchst­bei­trag644 € p. Monat644 € p. Monat644 € p. Monatunbe­grenztunbe­grenzt
Abga­ben auf Bei­tragSteu­er­freiSteu­er­freiSteu­er­freiSteu­er­freiSteu­er­frei
Besteue­rung der Leis­tungSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tig
Aus­zah­lung Ren­teJaJaJaJaJa
Aus­zah­lung Kapi­tal0 — 30 % / 100 %0 — 30 % / 100 %0 — 30 % / 100 %JaJa
Fünf­te­lungs­re­gel?NeinNeinNeinJaJa
Fonds­an­la­geJaJaJabegrenztja
Ver­erb­bar­keitsteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­ne
Unter­neh­men — bilanz­neu­tral?JaJaJaJaNein
Fort­füh­rung pri­vat mög­lichJaJaJaNeinNein

Basis­ren­te für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Eine cle­ve­re Alters­vor­sor­ge?

Die Basis­ren­te, auch bekannt als Rürup-Ren­te, kann für Gesell­schaf­ter Geschäfts­füh­rer eine steu­er­lich attrak­ti­ve Mög­lich­keit sein, um gezielt für das Alter vor­zu­sor­gen. Da Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer oft nicht ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig sind, benö­ti­gen sie eine alter­na­ti­ve Vor­sor­ge­lö­sung, die lang­fris­ti­ge Sicher­heit bie­tet und steu­er­li­che Vor­tei­le nutzt. Genau hier spielt die Basis­ren­te ihre Stär­ken aus.

Ein wesent­li­cher Vor­teil ist die Steu­er­erspar­nis in der Anspar­pha­se. Die Bei­trä­ge zur Basis­ren­te kön­nen als Son­der­aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den, was die per­sön­li­che Steu­er­last deut­lich senkt. Im Jahr 2025 sind 100 % der Bei­trä­ge steu­er­lich abzugs­fä­hig, wodurch sich ins­be­son­de­re für Geschäfts­füh­rer mit hohem Ein­kom­men eine spür­ba­re Steu­er­erspar­nis ergibt.

Ein wei­te­rer Plus­punkt ist die lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung. Im Gegen­satz zu ande­ren Alters­vor­sor­ge­pro­duk­ten bie­tet die Basis­ren­te eine siche­re Alters­ren­te, die nicht durch Kapi­tal­markt- oder Infla­ti­ons­ri­si­ken auf­ge­zehrt wer­den kann. Gera­de für Geschäfts­füh­rer, die lang­fris­tig pla­nen und eine ver­läss­li­che Ein­kom­mens­quel­le für den Ruhe­stand auf­bau­en möch­ten, ist das ein ent­schei­den­der Vor­teil.

Zwar sind die Ren­ten­zah­lun­gen in der Aus­zah­lungs­pha­se voll steu­er­pflich­tig, doch durch eine cle­ve­re Steu­er­pla­nung kann dies opti­miert wer­den. Da das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men im Alter oft gerin­ger ist als im Berufs­le­ben, fällt die Steu­er­be­las­tung auf die aus­ge­zahl­te Ren­te in vie­len Fäl­len nied­ri­ger aus als die Steu­er­erspar­nis in der Anspar­pha­se.

Tipp: Schlie­ße eine Basis­ren­te mit einem gerin­gen monat­li­chen Bei­trag ab und nut­ze die Mög­lich­keit, zum Jah­res­en­de frei­wil­lig zusätz­li­che Ein­zah­lun­gen zu leis­ten. So kannst Du fle­xi­bel ent­schei­den, ob Du liqui­de Mit­tel für Dei­ne Alters­vor­sor­ge nut­zen und gleich­zei­tig steu­er­lich pro­fi­tie­ren möch­test.

Ist eine pri­va­te Alters­vor­sor­ge für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer cle­ver?

Die pri­va­te Alters­vor­sor­ge ist eine sinn­vol­le Ergän­zung zur betrieb­li­chen Vor­sor­ge und hilft Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern, ihr Ver­mö­gen stra­te­gisch zu diver­si­fi­zie­ren. Neben der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge bie­ten sich vor allem ETFs, Immo­bi­li­en und eine Hol­ding-Struk­tur an, um steu­er­op­ti­miert Ver­mö­gen auf­zu­bau­en und die finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit im Ruhe­stand zu sichern.

ETFs & Fonds: Lang­fris­ti­ge Ren­di­ten mit steu­er­li­chen Vor­tei­len

ETFs (Exch­an­ge Traded Funds) sind eine belieb­te Mög­lich­keit, lang­fris­tig Ver­mö­gen auf­zu­bau­en. Sie bie­ten eine brei­te Risi­ko­streu­ung, nied­ri­ge Kos­ten und attrak­ti­ve Ren­di­te­chan­cen. Beson­ders für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die sich nicht aktiv um ihre Geld­an­la­ge küm­mern möch­ten, sind ETFs eine effi­zi­en­te Lösung.

Wich­tig ist, den Frei­stel­lungs­auf­trag bei der Bank ein­zu­rich­ten. Damit kön­nen Kapi­tal­erträ­ge bis zu 1.000 € pro Jahrsteu­er­frei aus­ge­zahlt wer­den (bei Ver­hei­ra­te­ten sogar 2.000 €). Wer sei­ne Gewin­ne intel­li­gent plant und aus­schüt­ten­de ETFs nutzt, kann so zusätz­li­che Ein­künf­te erzie­len, ohne sofort Steu­ern dar­auf zu zah­len.

Immo­bi­li­en: Infla­ti­ons­schutz und steu­er­li­che Vor­tei­le

Immo­bi­li­en sind eine bewähr­te Alters­vor­sor­ge mit Infla­ti­ons­schutz. Miet­ein­nah­men kön­nen als pas­si­ves Ein­kom­men die­nen, wäh­rend der Wert der Immo­bi­lie lang­fris­tig steigt. Gleich­zei­tig bie­ten Immo­bi­lie steu­er­li­che Vor­tei­le:

  • Abschrei­bun­gen auf Gebäu­de sen­ken die Steu­er­last.
  • Zin­sen auf Immo­bi­li­en­kre­di­te sind steu­er­lich absetz­bar.
  • Miet­ein­nah­men kön­nen durch klu­ge Steu­er­stra­te­gien opti­miert wer­den.

Für Geschäfts­füh­rer, die lang­fris­tig Ver­mö­gen auf­bau­en und gleich­zei­tig von Steu­er­vor­tei­len pro­fi­tie­ren möch­ten, ist die Inves­ti­ti­on in Immo­bi­li­en eine soli­de Ergän­zung für die Alters­vor­sor­ge.

Hol­ding-Struk­tur: Steu­er­lich opti­mier­ter Kapi­tal­auf­bau

Die Grün­dung einer Hol­ding GmbH ermög­licht es, Unter­neh­mens­ge­win­ne steu­er­op­ti­miert zu reinves­tie­ren. Gewin­ne aus Ver­käu­fen von Unter­neh­mens­an­tei­len oder ande­ren Betei­li­gun­gen kön­nen inner­halb der Hol­ding fast steu­er­frei the­sau­ri­ert wer­den, was eine enor­me Steu­er­erspar­nis bringt.

Durch eine Hol­ding las­sen sich zudem Divi­den­den steu­er­lich güns­ti­ger aus­schüt­ten, und der Geschäfts­füh­rer kann sein Ver­mö­gen inner­halb der Hol­ding lang­fris­tig und fle­xi­bel ver­wal­ten. Wer eine unter­neh­me­ri­sche Alters­vor­sor­ge­stra­te­gie plant, soll­te die­se Mög­lich­keit unbe­dingt in Betracht zie­hen.

Alters­vor­sor­ge für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Der rich­ti­ge Mix macht es aus!

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ste­hen vor der beson­de­ren Her­aus­for­de­rung, ihre Alters­vor­sor­ge eigen­ver­ant­wort­lich zu gestal­ten. Hier­bei ist es essen­ti­ell eine Stra­te­gie zu ent­wi­ckeln, die sowohl steu­er­li­che Vor­tei­le als auch lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Sicher­heit bie­tet. Ein aus­ge­wo­ge­ner Mix aus ver­schie­de­nen Finanz-Pro­duk­ten ist dabei der Schlüs­sel.

Ent­schei­dend ist, dass alle Kom­po­nen­ten auf­ein­an­der abge­stimmt sind. Eine durch­dach­te Stra­te­gie soll­te sowohl die steu­er­li­che Situa­ti­on der GmbH als auch die pri­va­te Ein­kom­men­steu­er berück­sich­ti­gen. Daher lohnt es sich, mit erfah­re­nen Exper­ten zusam­men­zu­ar­bei­ten, um die bes­ten Mög­lich­kei­ten aus­zu­schöp­fen und eine maß­ge­schnei­der­te Alters­vor­sor­ge zu ent­wi­ckeln.

Fazit: Die bes­te Alters­vor­sor­ge-Stra­te­gie für Gesell­schaf­ter Geschäfts­füh­rer

Die bes­te Alters­vor­sor­ge für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kom­bi­niert eine steu­er­op­ti­mier­te betrieb­li­che Vor­sor­ge mit einer klu­gen pri­va­ten Anla­ge­stra­te­gie. Wer früh­zei­tig plant, kann nicht nur Steu­er­vor­tei­le nut­zen, son­dern auch lang­fris­tig Ver­mö­gen stra­te­gisch auf­bau­en.

Doch eine erfolg­rei­che Alters­vor­sor­ge ist kei­ne Ein­zel­lö­sung, son­dern setzt eine ganz­heit­li­che Betrach­tung vor­aus. Die steu­er­li­chen, recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Aspek­te sind kom­plex – des­halb ist es essen­zi­ell, die rich­ti­gen Exper­ten mit ein­zu­be­zie­hen. Eine durch­dach­te Stra­te­gie ent­steht nur, wenn Finanz­be­ra­ter, Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­walt und ggf. ein Unter­neh­mens­be­ra­ter gemein­sam am Tisch sit­zen und eine maß­ge­schnei­der­te Lösung für die per­sön­li­che und unter­neh­me­ri­sche Situa­ti­on erar­bei­ten.

Tipp: Lass Dich indi­vi­du­ell bera­ten, um die bes­te Lösung für Dei­ne GmbH und Dei­nen Ruhe­stand zu fin­den. Eine gut geplan­te Alters­vor­sor­ge schützt nicht nur Dein Ver­mö­gen, son­dern sichert auch lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Frei­heit.

Nut­ze steu­er­li­che Vor­tei­le und siche­re Dei­ne Ren­te! Hol Dir jetzt eine maß­ge­schnei­der­te Stra­te­gie für Dei­ne Alters­vor­sor­ge, um sie steu­er­op­ti­miert, rechts­si­cher und wirt­schaft­lich sinn­voll zu gestal­ten!

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