Betriebliche Altersvorsorge für beherrschende Gesellschafter

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Das Wichtigste in Kürze
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Gesellschafter ist nicht nur steuerlich spannend, sondern ein strategisches Instrument zur finanziellen Absicherung im Alter. Gerade für Gesellschafter-Geschäftsführer bietet sie attraktive Möglichkeiten, Versorgungslücken zu schließen und Vermögen aufzubauen. Wichtig ist: Je nach Beteiligung, Einfluss und Anstellungsvertrag gelten unterschiedliche Regeln. Wer jetzt handelt, kann clever vorsorgen – steueroptimiert und insolvenzgeschützt.
Was bedeutet bAV für Gesellschafter?
Für Gesellschafter ist die betriebliche Altersvorsorge nicht nur Altersabsicherung, sondern auch Vermögensmanagement. Anders als normale Angestellte haben Gesellschafter mehr Einfluss auf ihre Versorgung – und mehr Möglichkeiten.
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der z. B. mehr als 50 % der Anteile hält, kann sich selbst eine Altersversorgung zusagen lassen – etwa per Pensionszusage oder Unterstützungskasse. Dies gilt aber nur bei klarer vertraglicher Gestaltung.
Unterschiede: Fremd- vs. Gesellschafter-Geschäftsführer
Fremdgeschäftsführer gelten lohnsteuerlich als Arbeitnehmer. Bei ihnen ist die bAV oft standardisiert – Direktversicherung oder Pensionskasse. Sie profitieren von steuerfreien Beiträgen bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Gesellschafter-Geschäftsführer hingegen brauchen eine besondere Betrachtung:
Gibt es ein wirksames Verpfändungskonzept zur Insolvenzsicherung?
Ist er beherrschend?
Besteht ein klarer Dienstvertrag?
Ist die Versorgung angemessen?

Die 5 Durchführungswege im Überblick
Damit Du Dir schnell einen Überblick verschaffen kannst, haben wir die wichtigsten Merkmale der bAV-Wege für Gesellschafter-Geschäftsführer hier kompakt zusammengefasst – von Steuergrenzen bis Bilanzwirkung.
Direktversicherung | Pensionskasse | Pensionsfonds | Unterstützungskasse | Direktzusage | |
Steuerlicher Höchstbeitrag | 644 € p. Monat | 644 € p. Monat | 644 € p. Monat | unbegrenzt | unbegrenzt |
Abgaben auf Beitrag | Steuerfrei | Steuerfrei | Steuerfrei | Steuerfrei | Steuerfrei |
Besteuerung der Leistung | Steuerpflichtig | Steuerpflichtig | Steuerpflichtig | Steuerpflichtig | Steuerpflichtig |
Auszahlung Rente | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Auszahlung Kapital | 0 — 30 % / 100 % | 0 — 30 % / 100 % | 0 — 30 % / 100 % | Ja | Ja |
Fünftelungsregel? | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja |
Fondsanlage | Ja | Ja | Ja | begrenzt | ja |
Vererbbarkeit | steuerlich anerkannte Hinterbliebene | steuerlich anerkannte Hinterbliebene | steuerlich anerkannte Hinterbliebene | steuerlich anerkannte Hinterbliebene | steuerlich anerkannte Hinterbliebene |
Unternehmen — bilanzneutral? | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein |
Fortführung privat möglich | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein |
Steuerliche Vorteile und Sozialabgaben sparen
Die bAV ermöglicht:
- Steuerfreies Ansparen
- Einsparung von Lohnnebenkosten
- Reduzierung der Sozialversicherungsabgaben
- Aufbau von Versorgungsvermögen außerhalb des Privatvermögens
Beispiel: Bei 100.000 Euro Jahresgehalt können bis zu 6.528 Euro (2025: 8 % BBG) steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung fließen.
Besonderheiten bei beherrschenden Gesellschaftern
Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer besondere Vorteile (mehr als 50 % Stimmrechte) unterliegt gleichzeitig strengen Regeln:

- Verträge müssen fremdüblich sein – also wie mit einem außenstehenden Geschäftsführer.
- Schriftform & Vorabvereinbarung sind zwingend.
- Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Leistungen ohne klare Vereinbarung vor Beginn sind steuerlich nicht anerkannt.
- Zuflussfiktion bei Tantiemen: Diese gelten bereits als zugeflossen, wenn sie bilanziell feststehen – unabhängig von tatsächlicher Auszahlung.
- Keine Rückwirkung: Gehaltsanpassungen oder Altersvorsorgen rückwirkend zu vereinbaren, führt oft zur Aberkennung durch das Finanzamt.
Welcher Durchführungsweg passt zu wem?
Nicht jeder Weg der betrieblichen Altersvorsorge ist für jeden Gesellschafter-Geschäftsführer gleich geeignet. Gerade wenn Du beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer bist, gelten besondere Anforderungen – vor allem steuerlich und rechtlich. Deshalb schauen wir uns jetzt alle fünf Durchführungswege in der Praxis an – mit ihren typischen Stärken und Schwächen.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der Klassiker. Sie ist einfach, günstig und schnell eingerichtet – fast wie ein „bAV-to-go“. Für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist sie der Einstieg.
Wann sinnvoll?
Wenn du dir eine unkomplizierte Lösung mit überschaubaren Beiträgen wünschst – ohne viel Verwaltungsaufwand.Was musst du beachten?
Die Beiträge sind gedeckelt (8 % der BBG, Stand 2025: ca. 7.008 €/Jahr). Bei hohen Altersvorsorgewünschen stößt die Direktversicherung schnell an ihre Grenzen.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist im Grunde eine Schwester der Direktversicherung – mit ähnlichen Vorteilen, aber anderer Trägerschaft. Sie eignet sich besonders für Unternehmen, die tariflich oder betrieblich an eine bestimmte Versorgungseinrichtung gebunden sind.
Wann sinnvoll?
Wenn du bereits eine bestehende Pensionskasse nutzen kannst – etwa über einen Verband oder Großkonzern.Was musst du beachten?
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sind geringer. Die Leistungen sind stärker standardisiert.
Pensionsfonds
Hier geht’s ab auf den Kapitalmarkt. Die Beiträge werden in Fonds investiert – mit dem Ziel, durch Rendite eine bessere Altersversorgung zu erreichen. Mehr Risiko, mehr Chance.
Wann sinnvoll?
Wenn du Renditechancen nutzen möchtest und Schwankungen am Kapitalmarkt in Kauf nimmst.Was musst du beachten?
Diese Lösung ist nicht ganz trivial: Anlagerisiko, Fondsmanagement und die Verantwortung für die Auswahl steigen. Eine gute Beratung ist hier Pflicht.
Unterstützungskasse
Jetzt wird’s spannend: Die Unterstützungskasse erlaubt besonders hohe Beiträge – ohne dass sie in der Bilanz der GmbH auftauchen. Perfekt für Gesellschafter mit hohem Einkommen und Vorsorgebedarf.
Wann sinnvoll?
Wenn du hohe Beiträge steuerfrei ansparen willst, z. B. als Alternative zur privaten Altersvorsorge.Was musst du beachten?
Der Insolvenzschutz muss aktiv gestaltet werden (z. B. durch Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung). Außerdem braucht es einen externen Träger – das ist organisatorisch anspruchsvoller.
Pensionszusage
Die Pensionszusage ist der individuellste und mächtigste Weg – aber auch der komplexeste. Die GmbH sagt dem Geschäftsführer eine feste Rente zu. Dafür bildet sie Pensionsrückstellungen – was sich sofort steuermindernd auswirkt.
Wann sinnvoll?
Wenn du maximale Gestaltungsfreiheit willst – etwa bei der Höhe, den Auszahlungsbedingungen oder einer Kombination aus Alters‑, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.Was musst du beachten?
Die Pensionszusage ist bilanziell spürbar, erhöht den Verwaltungsaufwand und erfordert eine solide Rückdeckung, damit im Leistungsfall genug Geld vorhanden ist. Für beherrschende Gesellschafter gibt es keinen gesetzlichen Insolvenzschutz – dieser muss privat geregelt werden.

Fazit: Welcher Durchführungsweg ist der richtige?
Ganz ehrlich: Es gibt nicht den einen richtigen Weg. Jeder der fünf Durchführungswege hat seine eigene Logik – und passt besser oder schlechter, je nachdem wie deine persönliche, unternehmerische und steuerliche Lage aussieht.
Hier ein paar Leitfragen, die Dir helfen können:
- Möchtest Du möglichst unkompliziert vorsorgen?
Direktversicherung oder Pensionskasse - Willst Du Deine Altersversorgung renditeorientiert gestalten?
Pensionsfonds - Hast Du ein hohes Einkommen und willst größere Beträge steueroptimiert sichern?
Unterstützungskasse oder Pensionszusage - Willst Du maximale Flexibilität und Gestaltungsspielraum?
Pensionszusage
Tipp: Besonders als beherrschender Gesellschafter musst Du bei jedem Weg die steuerliche Anerkennung, Insolvenzabsicherung und Vertragsgestaltung glasklar regeln. Denn das Finanzamt schaut bei Dir besonders genau hin. Wenn Du hier alles richtig machst, kann bAV eine der besten Entscheidungen für deine Altersvorsorge und Steuerstrategie sein.
Rechtliche Stolperfallen und wie Du sie vermeidest
- Angemessenheit: Die Versorgung darf nicht zur Überversorgung führen (max. 75 % des letzten Bruttogehalts)
- Eindeutige Verträge: Versorgung muss klar und vor Beginn vereinbart sein
- Keine verdeckte Gewinnausschüttung: Insbesondere bei nachträglicher Gehaltsumwandlung
- Verpfändung wichtig: Nur so ist der Schutz vor Insolvenz gegeben
- Sperrwirkung §181 BGB beachten: Keine Verträge mit sich selbst ohne ausdrückliche Befreiung
Tipps zur Gestaltung & Vertragsabsicherung
- Erstelle frühzeitig einen detaillierten Anstellungsvertrag
- Achte auf fremdübliche Klauseln (z. B. Urlaubsregelungen, Gehalt, variable Vergütung)
- Vereinbare Pensionszusagen schriftlich und eindeutig mit exakter Leistungshöhe
- Nutze Rückdeckungsversicherungen und sichere diese durch Verpfändung
- Plane Tantiemeausschüttungen nachvollziehbar und in Übereinstimmung mit der Bilanzpolitik
- Prüfe regelmäßig auf Vermeidung der vGA durch externe Gutachten oder Steuerberater
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter ist ein Turbo für Deine Altersabsicherung und Dein Vermögen. Sie hilft Dir, Steuern zu sparen, Vermögen aufzubauen und dabei die volle Kontrolle zu behalten. Doch: Die Umsetzung will durchdacht sein.
Gerade für beherrschende Gesellschafter ist die richtige Gestaltung entscheidend, um steuerliche Risiken zu vermeiden und die bAV als echtes Vermögensinstrument zu nutzen.
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07. Juli | 11:06 Uhr | Allgemein
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