Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge für beherr­schen­de Gesell­schaf­ter

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Das Wich­tigs­te in Kür­ze

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) für Gesell­schaf­ter ist nicht nur steu­er­lich span­nend, son­dern ein stra­te­gi­sches Instru­ment zur finan­zi­el­len Absi­che­rung im Alter. Gera­de für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer bie­tet sie attrak­ti­ve Mög­lich­kei­ten, Ver­sor­gungs­lü­cken zu schlie­ßen und Ver­mö­gen auf­zu­bau­en. Wich­tig ist: Je nach Betei­li­gung, Ein­fluss und Anstel­lungs­ver­trag gel­ten unter­schied­li­che Regeln. Wer jetzt han­delt, kann cle­ver vor­sor­gen – steu­er­op­ti­miert und insol­venz­ge­schützt.

Was bedeu­tet bAV für Gesell­schaf­ter?

Für Gesell­schaf­ter ist die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge nicht nur Alters­ab­si­che­rung, son­dern auch Ver­mö­gens­ma­nage­ment. Anders als nor­ma­le Ange­stell­te haben Gesell­schaf­ter mehr Ein­fluss auf ihre Ver­sor­gung – und mehr Mög­lich­kei­ten.

Ein Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, der z. B. mehr als 50 % der Antei­le hält, kann sich selbst eine Alters­ver­sor­gung zusa­gen las­sen – etwa per Pen­si­ons­zu­sa­ge oder Unter­stüt­zungs­kas­se. Dies gilt aber nur bei kla­rer ver­trag­li­cher Gestal­tung.

Unter­schie­de: Fremd- vs. Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer

Fremd­ge­schäfts­füh­rer gel­ten lohn­steu­er­lich als Arbeit­neh­mer. Bei ihnen ist die bAV oft stan­dar­di­siert – Direkt­ver­si­che­rung oder Pen­si­ons­kas­se. Sie pro­fi­tie­ren von steu­er­frei­en Bei­trä­gen bis zu 8 % der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze (BBG).

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer hin­ge­gen brau­chen eine beson­de­re Betrach­tung:

Gibt es ein wirk­sa­mes Ver­pfän­dungs­kon­zept zur Insol­venz­si­che­rung?

Ist er beherr­schend?

Besteht ein kla­rer Dienst­ver­trag?

Ist die Ver­sor­gung ange­mes­sen?

Die 5 Durch­füh­rungs­we­ge im Über­blick

Damit Du Dir schnell einen Über­blick ver­schaf­fen kannst, haben wir die wich­tigs­ten Merk­ma­le der bAV-Wege für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer hier kom­pakt zusam­men­ge­fasst – von Steu­er­gren­zen bis Bilanz­wir­kung.

Direkt­ver­si­che­rungPen­si­ons­kas­sePen­si­ons­fondsUnter­stüt­zungs­kas­seDirekt­zu­sa­ge
Steu­er­li­cher Höchst­bei­trag644 € p. Monat644 € p. Monat644 € p. Monatunbe­grenztunbe­grenzt
Abga­ben auf Bei­tragSteu­er­freiSteu­er­freiSteu­er­freiSteu­er­freiSteu­er­frei
Besteue­rung der Leis­tungSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tig
Aus­zah­lung Ren­teJaJaJaJaJa
Aus­zah­lung Kapi­tal0 — 30 % / 100 %0 — 30 % / 100 %0 — 30 % / 100 %JaJa
Fünf­te­lungs­re­gel?NeinNeinNeinJaJa
Fonds­an­la­geJaJaJabegrenztja
Ver­erb­bar­keitsteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­ne
Unter­neh­men — bilanz­neu­tral?JaJaJaJaNein
Fort­füh­rung pri­vat mög­lichJaJaJaNeinNein

Steu­er­li­che Vor­tei­le und Sozi­al­ab­ga­ben spa­ren

Die bAV ermög­licht:

  • Steu­er­frei­es Anspa­ren
  • Ein­spa­rung von Lohn­ne­ben­kos­ten
  • Redu­zie­rung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­ga­ben
  • Auf­bau von Ver­sor­gungs­ver­mö­gen außer­halb des Pri­vat­ver­mö­gens

Bei­spiel: Bei 100.000 Euro Jah­res­ge­halt kön­nen bis zu 6.528 Euro (2025: 8 % BBG) steu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei in eine Direkt­ver­si­che­rung flie­ßen.

Beson­der­hei­ten bei beherr­schen­den Gesell­schaf­tern

Ein beherr­schen­der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer beson­de­re Vor­tei­le (mehr als 50 % Stimm­rech­te) unter­liegt gleich­zei­tig stren­gen Regeln:

  1. Ver­trä­ge müs­sen fremd­üb­lich sein – also wie mit einem außen­ste­hen­den Geschäfts­füh­rer.
  2. Schrift­form & Vor­ab­ver­ein­ba­rung sind zwin­gend.
  3. Ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA): Leis­tun­gen ohne kla­re Ver­ein­ba­rung vor Beginn sind steu­er­lich nicht aner­kannt.
  4. Zufluss­fik­ti­on bei Tan­tie­men: Die­se gel­ten bereits als zuge­flos­sen, wenn sie bilan­zi­ell fest­ste­hen – unab­hän­gig von tat­säch­li­cher Aus­zah­lung.
  5. Kei­ne Rück­wir­kung: Gehalts­an­pas­sun­gen oder Alters­vor­sor­gen rück­wir­kend zu ver­ein­ba­ren, führt oft zur Aberken­nung durch das Finanz­amt.

Wel­cher Durch­füh­rungs­weg passt zu wem?

Nicht jeder Weg der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge ist für jeden Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer gleich geeig­net. Gera­de wenn Du beherr­schen­der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer bist, gel­ten beson­de­re Anfor­de­run­gen – vor allem steu­er­lich und recht­lich. Des­halb schau­en wir uns jetzt alle fünf Durch­füh­rungs­we­ge in der Pra­xis an – mit ihren typi­schen Stär­ken und Schwä­chen.

Direkt­ver­si­che­rung

Die Direkt­ver­si­che­rung ist der Klas­si­ker. Sie ist ein­fach, güns­tig und schnell ein­ge­rich­tet – fast wie ein „bAV-to-go“. Für vie­le klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men ist sie der Ein­stieg.

Wann sinn­voll?
Wenn du dir eine unkom­pli­zier­te Lösung mit über­schau­ba­ren Bei­trä­gen wünschst – ohne viel Ver­wal­tungs­auf­wand.

Was musst du beach­ten?
Die Bei­trä­ge sind gede­ckelt (8 % der BBG, Stand 2025: ca. 7.008 €/Jahr). Bei hohen Alters­vor­sor­ge­wün­schen stößt die Direkt­ver­si­che­rung schnell an ihre Gren­zen.

Pen­si­ons­kas­se

Die Pen­si­ons­kas­se ist im Grun­de eine Schwes­ter der Direkt­ver­si­che­rung – mit ähn­li­chen Vor­tei­len, aber ande­rer Trä­ger­schaft. Sie eig­net sich beson­ders für Unter­neh­men, die tarif­lich oder betrieb­lich an eine bestimm­te Ver­sor­gungs­ein­rich­tung gebun­den sind.

Wann sinn­voll?
Wenn du bereits eine bestehen­de Pen­si­ons­kas­se nut­zen kannst – etwa über einen Ver­band oder Groß­kon­zern.

Was musst du beach­ten?
Fle­xi­bi­li­tät und Anpas­sungs­fä­hig­keit sind gerin­ger. Die Leis­tun­gen sind stär­ker stan­dar­di­siert.

Pen­si­ons­fonds

Hier geht’s ab auf den Kapi­tal­markt. Die Bei­trä­ge wer­den in Fonds inves­tiert – mit dem Ziel, durch Ren­di­te eine bes­se­re Alters­ver­sor­gung zu errei­chen. Mehr Risi­ko, mehr Chan­ce.

Wann sinn­voll?
Wenn du Ren­di­te­chan­cen nut­zen möch­test und Schwan­kun­gen am Kapi­tal­markt in Kauf nimmst.

Was musst du beach­ten?
Die­se Lösung ist nicht ganz tri­vi­al: Anla­ge­ri­si­ko, Fonds­ma­nage­ment und die Ver­ant­wor­tung für die Aus­wahl stei­gen. Eine gute Bera­tung ist hier Pflicht.

Unter­stüt­zungs­kas­se

Jetzt wird’s span­nend: Die Unter­stüt­zungs­kas­se erlaubt beson­ders hohe Bei­trä­ge – ohne dass sie in der Bilanz der GmbH auf­tau­chen. Per­fekt für Gesell­schaf­ter mit hohem Ein­kom­men und Vor­sor­ge­be­darf.

Wann sinn­voll?
Wenn du hohe Bei­trä­ge steu­er­frei anspa­ren willst, z. B. als Alter­na­ti­ve zur pri­va­ten Alters­vor­sor­ge.

Was musst du beach­ten?
Der Insol­venz­schutz muss aktiv gestal­tet wer­den (z. B. durch Ver­pfän­dung einer Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung). Außer­dem braucht es einen exter­nen Trä­ger – das ist orga­ni­sa­to­risch anspruchs­vol­ler.

Pen­si­ons­zu­sa­ge

Die Pen­si­ons­zu­sa­ge ist der indi­vi­du­ells­te und mäch­tigs­te Weg – aber auch der kom­ple­xes­te. Die GmbH sagt dem Geschäfts­füh­rer eine fes­te Ren­te zu. Dafür bil­det sie Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen – was sich sofort steu­er­min­dernd aus­wirkt.

Wann sinn­voll?
Wenn du maxi­ma­le Gestal­tungs­frei­heit willst – etwa bei der Höhe, den Aus­zah­lungs­be­din­gun­gen oder einer Kom­bi­na­ti­on aus Alters‑, Inva­li­di­täts- und Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung.

Was musst du beach­ten?
Die Pen­si­ons­zu­sa­ge ist bilan­zi­ell spür­bar, erhöht den Ver­wal­tungs­auf­wand und erfor­dert eine soli­de Rück­de­ckung, damit im Leis­tungs­fall genug Geld vor­han­den ist. Für beherr­schen­de Gesell­schaf­ter gibt es kei­nen gesetz­li­chen Insol­venz­schutz – die­ser muss pri­vat gere­gelt wer­den.

Fazit: Wel­cher Durch­füh­rungs­weg ist der rich­ti­ge?

Ganz ehr­lich: Es gibt nicht den einen rich­ti­gen Weg. Jeder der fünf Durch­füh­rungs­we­ge hat sei­ne eige­ne Logik – und passt bes­ser oder schlech­ter, je nach­dem wie dei­ne per­sön­li­che, unter­neh­me­ri­sche und steu­er­li­che Lage aus­sieht.

Hier ein paar Leit­fra­gen, die Dir hel­fen kön­nen:

  • Möch­test Du mög­lichst unkom­pli­ziert vor­sor­gen?
    Direkt­ver­si­che­rung oder Pen­si­ons­kas­se
  • Willst Du Dei­ne Alters­ver­sor­gung ren­di­te­ori­en­tiert gestal­ten?
    Pen­si­ons­fonds
  • Hast Du ein hohes Ein­kom­men und willst grö­ße­re Beträ­ge steu­er­op­ti­miert sichern?
    Unter­stüt­zungs­kas­se oder Pen­si­ons­zu­sa­ge
  • Willst Du maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät und Gestal­tungs­spiel­raum?
    Pen­si­ons­zu­sa­ge

Tipp: Beson­ders als beherr­schen­der Gesell­schaf­ter musst Du bei jedem Weg die steu­er­li­che Aner­ken­nung, Insol­venz­ab­si­che­rung und Ver­trags­ge­stal­tung glas­klar regeln. Denn das Finanz­amt schaut bei Dir beson­ders genau hin. Wenn Du hier alles rich­tig machst, kann bAV eine der bes­ten Ent­schei­dun­gen für dei­ne Alters­vor­sor­ge und Steu­er­stra­te­gie sein.

Recht­li­che Stol­per­fal­len und wie Du sie ver­mei­dest

  • Ange­mes­sen­heit: Die Ver­sor­gung darf nicht zur Über­ver­sor­gung füh­ren (max. 75 % des letz­ten Brut­to­ge­halts)
  • Ein­deu­ti­ge Ver­trä­ge: Ver­sor­gung muss klar und vor Beginn ver­ein­bart sein
  • Kei­ne ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung: Ins­be­son­de­re bei nach­träg­li­cher Gehalts­um­wand­lung
  • Ver­pfän­dung wich­tig: Nur so ist der Schutz vor Insol­venz gege­ben
  • Sperr­wir­kung §181 BGB beach­ten: Kei­ne Ver­trä­ge mit sich selbst ohne aus­drück­li­che Befrei­ung

Tipps zur Gestal­tung & Ver­trags­ab­si­che­rung

  • Erstel­le früh­zei­tig einen detail­lier­ten Anstel­lungs­ver­trag
  • Ach­te auf fremd­üb­li­che Klau­seln (z. B. Urlaubs­re­ge­lun­gen, Gehalt, varia­ble Ver­gü­tung)
  • Ver­ein­ba­re Pen­si­ons­zu­sa­gen schrift­lich und ein­deu­tig mit exak­ter Leis­tungs­hö­he
  • Nut­ze Rück­de­ckungs­ver­si­che­run­gen und siche­re die­se durch Ver­pfän­dung
  • Pla­ne Tan­tie­me­aus­schüt­tun­gen nach­voll­zieh­bar und in Über­ein­stim­mung mit der Bilanz­po­li­tik
  • Prü­fe regel­mä­ßig auf Ver­mei­dung der vGA durch exter­ne Gut­ach­ten oder Steu­er­be­ra­ter

Fazit

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge für Gesell­schaf­ter ist ein Tur­bo für Dei­ne Alters­ab­si­che­rung und Dein Ver­mö­gen. Sie hilft Dir, Steu­ern zu spa­ren, Ver­mö­gen auf­zu­bau­en und dabei die vol­le Kon­trol­le zu behal­ten. Doch: Die Umset­zung will durch­dacht sein.

Gera­de für beherr­schen­de Gesell­schaf­ter ist die rich­ti­ge Gestal­tung ent­schei­dend, um steu­er­li­che Risi­ken zu ver­mei­den und die bAV als ech­tes Ver­mö­gens­in­stru­ment zu nut­zen.

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