Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge für Geschäfts­füh­rer

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Das Wich­tigs­te in Kür­ze

  • Beherr­schen­de Gesel­l­­schaf­­ter-Geschäfts­­­füh­­rer (GGF) haben kei­ne gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht und müs­sen ihre Alters­vor­sor­ge eigen­stän­dig pla­nen.
  • Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge ermög­licht steu­er­li­che Vor­tei­le und lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Sicher­heit für GGF.
  • Insol­venz­schutz ist beson­ders wich­tig – nicht alle bAV-Model­­le sind auto­ma­tisch gegen Unter­neh­mens­ri­si­ken abge­si­chert.
  • Fünf Model­le ste­hen zur Ver­fü­gung: Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se, Pen­si­ons­fonds, Unter­stüt­zungs­kas­se und Direkt­zu­sa­ge – jedes mit eige­nen Vor- und Nach­tei­len.
  • Fle­xi­bi­li­tät vari­iert je nach Modell – wäh­rend Direkt­ver­si­che­rung und Pen­si­ons­kas­se stan­dar­di­sier­te Lösun­gen bie­ten, sind Direkt­zu­sa­ge und Unter­stüt­zungs­kas­se indi­vi­du­ell gestalt­bar.
  • Steu­er­li­che Opti­mie­rung durch Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug und nach­ge­la­ger­te Besteue­rung kann hohe Ein­spa­run­gen ermög­li­chen.
  • Indi­vi­du­el­le Bera­tung ist essen­zi­ell, um steu­er­li­che Risi­ken und poten­zi­el­le Fall­stri­cke zu ver­mei­den.
  • Eine bAV für Gesel­l­­schaf­­ter-Geschäfts­­­füh­­rer (GGF) soll­te stets mit einem Steu­er­be­ra­ter und Rechts­an­walt abge­stimmt wer­den, um steu­er­li­che Vor­tei­le zu nut­zen und recht­li­che Risi­ken wie Insol­venz­si­che­rung und ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) zu ver­mei­den.

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) kann eine effek­ti­ve Mög­lich­keit für Geschäfts­füh­rer sein, steu­er­be­güns­tigt Kapi­tal für das Alter oder eine lebens­lan­ge Ren­te auf­zu­bau­en. Wäh­rend für Ange­stell­te die bAV oft eine Selbst­ver­ständ­lich­keit ist, müs­sen sich Geschäfts­füh­rer aktiv um ihre Alters­vor­sor­ge küm­mern. Gera­de für beherr­schen­de Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer (GGF) gibt es wich­ti­ge Beson­der­hei­ten zu beach­ten.

War­um betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge für Geschäfts­füh­rer?

Als Geschäfts­füh­rer tra­gen Sie nicht nur Ver­ant­wor­tung für Ihr Unter­neh­men, son­dern auch für Ihre eige­ne finan­zi­el­le Zukunft. Wäh­rend Ange­stell­te auf die gesetz­li­che Ren­te zurück­grei­fen kön­nen, müs­sen Sie Ihre Alters­vor­sor­ge eigen­stän­dig gestal­ten. Ohne eine geziel­te Stra­te­gie dro­hen erheb­li­che finan­zi­el­le Ein­bu­ßen im Ruhe­stand. Doch mit einer durch­dach­ten betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) las­sen sich die­se Risi­ken ver­mei­den und gleich­zei­tig steu­er­li­che Vor­tei­le nut­zen.

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge ist ein Modell, das steu­er­li­che Rege­lun­gen nutzt und zur finan­zi­el­len Absi­che­rung bei­tra­gen kann. Geschäfts­füh­rer haben die Mög­lich­keit, bestimm­te Frei­be­trä­ge in Anspruch zu neh­men und Kapi­tal über die­se Form der Vor­sor­ge zu struk­tu­rie­ren.

Je nach gewähl­tem Modell kann die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge für ver­schie­de­ne Zwe­cke genutzt wer­den, dar­un­ter Alters­ab­si­che­rung und steu­er­li­che Gestal­tung. Die indi­vi­du­el­len Aus­wir­kun­gen hän­gen von der kon­kre­ten Umset­zung und den jewei­li­gen Rah­men­be­din­gun­gen ab.

Wel­cher Geschäfts­füh­rer kann eine betrieb­li­che Atl­ters­vor­sor­ge abschlie­ßen?

Nicht jeder Geschäfts­füh­rer hat auto­ma­tisch Anspruch auf eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV). Ob eine bAV mög­lich ist, hängt von den sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ab – eine Über­sicht dazu fin­den Sie in der fol­gen­den Tabel­le:

Geschäfts­füh­rer-TypSozi­al­ver­si­che­rungs­pflichtbAV mög­lich?
Ange­stell­ter Geschäfts­füh­rer
ohne Betei­li­gung
JaJa
Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer mit Min­der­heits­be­tei­li­gung (<50%)JaJa, mit Ein­schrän­kun­gen
Beherr­schen­der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer (>50%)NeinJa, mit steu­er­li­chen Beson­der­hei­ten
Geschäfts­füh­rer einer KG, OHG oder GmbH & Co. KGNeinNein

Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge: Gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen und steu­er­li­che Vor­tei­le

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) ist ein Modell, das staat­lich gere­gelt ist und steu­er­li­che Aspek­te berück­sich­tigt. Ein­zah­lun­gen kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen aus dem Unter­neh­mens­ge­winn erfol­gen, ohne dass dar­auf unmit­tel­bar Steu­ern anfal­len. In der Ren­ten­be­zugs­pha­se unter­lie­gen die Aus­zah­lun­gen der Besteue­rung, wobei der indi­vi­du­el­le Steu­er­satz von den Gesamt­ein­künf­ten des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers abhängt.

Die bAV kann sowohl der Alters­vor­sor­ge als auch der steu­er­li­chen Gestal­tung die­nen. Die Aus­wir­kun­gen auf die Steu­er­last und die Ren­ten­zah­lun­gen vari­ie­ren je nach indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on und gewähl­tem Modell.

Unter bestimm­ten Bedin­gun­gen kann die bAV insol­venz­si­cher sein, wenn sie ent­spre­chend umge­setzt wird. Dies bedeu­tet, dass das ange­spar­te Kapi­tal unter Umstän­den vor dem Zugriff Drit­ter geschützt ist. Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung und Nut­zung der bAV hän­gen von den recht­li­chen und finan­zi­el­len Rah­men­be­din­gun­gen ab.

Die fünf Durch­füh­rungs­we­ge der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge (bAV) – Wel­che passt zu Ihnen?

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) bie­tet Geschäfts­füh­rern und Unter­neh­men ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, um steu­er­op­ti­miert für das Alter vor­zu­sor­gen. Doch nicht jeder Durch­füh­rungs­weg ist gleich: Unter­schie­de gibt es in den steu­er­li­chen Aspek­ten, der Fle­xi­bi­li­tät und dem Insol­venz­schutz.

Wäh­rend eini­ge Model­le wie die Direkt­ver­si­che­rung oder die Pen­si­ons­kas­se durch hohe steu­er­li­che Vor­tei­le und eine gesi­cher­te Aus­zah­lung punk­ten, bie­ten Pen­si­ons­fonds höhe­re Ren­di­te­chan­cen. Die Unter­stüt­zungs­kas­se ermög­licht unbe­grenz­te Ein­zah­lun­gen ohne Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze, wäh­rend die Direkt­zu­sa­ge maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät bei der Gestal­tung bie­tet.

Wel­che die­ser Optio­nen am bes­ten zu Ihrer Unter­neh­mens­stra­te­gie passt, hängt von indi­vi­du­el­len Fak­to­ren wie Ihrer steu­er­li­chen Situa­ti­on, dem gewünsch­ten Maß an Sicher­heit und der Ren­di­te­er­war­tung ab. Die fol­gen­de Tabel­le gibt einen kla­ren Über­blick über die fünf Durch­füh­rungs­we­ge der bAV und deren wich­tigs­te Eigen­schaf­ten.

Durch­füh­rungs­wegSteu­er­li­che Vor­tei­leInsol­venz­schutzFle­xi­bi­li­tät
Direkt­ver­si­che­rungJaJaMit­tel
Pen­si­ons­kas­seJaJaMit­tel
Pen­si­ons­fondsJaJaHoch
Unter­stüt­zungs­kas­seJaNeinHoch
Direkt­zu­sa­geJaJa, aber ein­ge­schränktSehr hoch

Die Wahl des pas­sen­den bAV-Durch­füh­rungs­wegs ist eine stra­te­gi­sche Ent­schei­dung, die sich lang­fris­tig auf die finan­zi­el­le Zukunft von Geschäfts­füh­rern und Unter­neh­men aus­wirkt. Wäh­rend steu­er­li­che Vor­tei­le und Ren­di­te­chan­cen eine gro­ße Rol­le spie­len, soll­ten auch Aspek­te wie Fle­xi­bi­li­tät und Insol­venz­si­cher­heit sorg­fäl­tig abge­wo­gen wer­den.

Jedes Unter­neh­men hat unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen – daher gibt es kei­ne Ein­heits­lö­sung. Eine fun­dier­te Ent­schei­dung basiert auf einer detail­lier­ten Ana­ly­se der indi­vi­du­el­len steu­er­li­chen Situa­ti­on, der unter­neh­me­ri­schen Pla­nung und den per­sön­li­chen Zie­len des Gesell­schaf­ter Geschäfts­füh­rers für die Alters­vor­sor­ge.

Um die betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge opti­mal zu nut­zen, ist eine umfas­sen­de Bera­tung uner­läss­lich. Ein Steu­er­be­ra­ter oder Finanz­ex­per­te kann hel­fen, die idea­le Kom­bi­na­ti­on aus Steu­er­vor­tei­len, Sicher­heit und Ren­di­te­po­ten­zi­al zu fin­den. So wird sicher­ge­stellt, dass die bAV nicht nur als Steu­er­spar­mo­dell, son­dern auch als nach­hal­ti­ge Stra­te­gie zur finan­zi­el­len Absi­che­rung im Alter dient.

Beson­der­hei­ten für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer (GGF)

Für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer (GGF) gel­ten in der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge (bAV) beson­de­re steu­er­li­che und recht­li­che Rege­lun­gen. Damit die Alters­vor­sor­ge lang­fris­tig Bestand hat und kei­ne uner­war­te­ten steu­er­li­chen Fol­gen dro­hen, ist eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung uner­läss­lich. Beson­ders bei der steu­er­li­chen Aner­ken­nung der bAV soll­ten Geschäfts­füh­rer dar­auf ach­ten, dass alle Vor­ga­ben kor­rekt umge­setzt wer­den, um mög­li­che Nach­zah­lun­gen oder recht­li­che Pro­ble­me zu ver­mei­den.

Ein wich­ti­ger Punkt ist, dass steu­er­li­che Prü­fun­gen nicht nur kurz­fris­tig erfol­gen. Das Finanz­amt kann Sach­ver­hal­te auch vie­le Jah­re spä­ter noch rück­wir­kend prü­fen und gege­be­nen­falls Nach­for­de­run­gen stel­len. In der Pra­xis sind Kor­rek­tu­ren von bis zu zehn Jah­ren mög­lich, was für betrof­fe­ne Geschäfts­füh­rer erheb­li­che finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen haben kann. Wer also auf eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge setzt, soll­te sicher­stel­len, dass alle ver­trag­li­chen und steu­er­li­chen Aspek­te von Anfang an rechts­si­cher gestal­tet sind, um spä­te­re Risi­ken zu ver­mei­den.

Steu­er­li­che Behand­lung und Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten

Die steu­er­li­chen Vor­tei­le der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge (bAV) las­sen sich durch eine geziel­te Gestal­tung maxi­mie­ren. Je nach Durch­füh­rungs­weg gibt es unter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten, steu­er­li­che Frei­be­trä­ge opti­mal zu nut­zen und die Alters­vor­sor­ge effi­zi­ent in die Unter­neh­mens­stra­te­gie zu inte­grie­ren. Beson­ders attrak­tiv sind Model­le, die eine hohe Fle­xi­bi­li­tät bei den Ein­zah­lun­gen bie­ten und gleich­zei­tig steu­er­li­che Belas­tun­gen mini­mie­ren.

Ein Bei­spiel hier­für sind höhe­re Dotie­run­gen bei der Unter­stüt­zungs­kas­se, die es ermög­li­chen, grö­ße­re Beträ­ge steu­er­frei in die Alters­vor­sor­ge ein­zu­brin­gen. Eben­so kann die Kom­bi­na­ti­on aus Direkt­zu­sa­ge und einer Rück­de­ckung durch eine Ver­si­che­rung eine vor­teil­haf­te Lösung sein, um lang­fris­tig für das Alter vor­zu­sor­gen und gleich­zei­tig steu­er­li­che Opti­mie­rungs­po­ten­zia­le aus­zu­schöp­fen. Ent­schei­dend ist eine durch­dach­te Stra­te­gie, die indi­vi­du­ell auf die Bedürf­nis­se des Unter­neh­mens und des Geschäfts­füh­rers abge­stimmt ist.

Vor- und Nach­tei­le der bAV für Geschäfts­füh­rer

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) ist eine Mög­lich­keit für Geschäfts­füh­rer, unter bestimm­ten steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen Kapi­tal für den Ruhe­stand auf­zu­bau­en. Ein­zah­lun­gen kön­nen steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den, wodurch sich Aus­wir­kun­gen auf die Steu­er­last des Unter­neh­mens erge­ben kön­nen. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann auch die Gewer­be­steu­er betrof­fen sein.

Wäh­rend die bAV steu­er­li­che und struk­tu­rel­le Effek­te haben kann, gibt es ver­schie­de­ne Aspek­te zu beach­ten. Die ein­ge­schränk­te Ver­füg­bar­keit des Kapi­tals wäh­rend der Lauf­zeit kann die finan­zi­el­le Fle­xi­bi­li­tät beein­flus­sen. Je nach Modell besteht zudem ein mög­li­ches Insol­venz­ri­si­ko, falls kei­ne Absi­che­rung erfolgt. Auch der Ver­wal­tungs­auf­wand für die Ein­rich­tung und Betreu­ung der bAV kann unter­schied­lich aus­fal­len.

Wel­che Vor­tei­le über­wie­gen und wel­che poten­zi­el­len Nach­tei­le bedacht wer­den soll­ten, hängt von der indi­vi­du­el­len Unter­neh­mens­struk­tur und den finan­zi­el­len Zie­len des Geschäfts­füh­rers ab. In der fol­gen­den Über­sicht sind die wich­tigs­ten Vor- und Nach­tei­le der bAV für Geschäfts­füh­rer zusam­men­ge­fasst, um eine fun­dier­te Ent­schei­dung tref­fen zu kön­nen.

Vor­tei­le der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge für Geschäfts­füh­rer

Steu­er­li­che Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten
Die bAV bie­tet Steu­er­vor­tei­le, da Ein­zah­lun­gen in vie­len Fäl­len steu­er­frei aus dem Unter­neh­mens­ge­winn erfol­gen kön­nen. Je nach Durch­füh­rungs­weg las­sen sich Sozi­al­ab­ga­ben spa­ren, wäh­rend die spä­te­ren Aus­zah­lun­gen meist zu einem güns­ti­ge­ren Steu­er­satz erfol­gen. Dies führt zu einer effi­zi­en­ten Nut­zung steu­er­li­cher Frei­be­trä­ge und einer lang­fris­ti­gen Steu­er­erspar­nis.

Sicher­stel­lung der Alters­vor­sor­ge
Für Gesell­schaf­ter Geschäfts­füh­rer (GGF) gibt es kei­ne gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht, wes­halb eine pri­va­te und betrieb­li­che Vor­sor­ge­stra­te­gie umso wich­ti­ger ist. Die bAV ermög­licht es, durch regel­mä­ßi­ge Ein­zah­lun­gen über das Unter­neh­men sys­te­ma­tisch Ver­mö­gen für den Ruhe­stand auf­zu­bau­en und finan­zi­el­le Sicher­heit im Alter zu gewähr­leis­ten.

Fle­xi­ble Gestal­tung je nach Unter­neh­mens­struk­tur
Die bAV ist kein star­res Modell – sie kann an die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se des Unter­neh­mens und des Geschäfts­füh­rers ange­passt wer­den. Es gibt ver­schie­de­ne Durch­füh­rungs­we­ge, die je nach Steu­er­op­ti­mie­rungEin­zah­lungs­hö­he und Ren­di­te­chan­cen aus­ge­wählt wer­den kön­nen. Beson­ders attrak­tiv könn­ten Model­le mit hoher Ein­zah­lungs­fle­xi­bi­li­tät sein, wie die Unter­stüt­zungs­kas­se oder die Direkt­zu­sa­ge.

Poten­zi­el­le Redu­zie­rung der Gewer­be­steu­er­last
Ein wei­te­rer Vor­teil der bAV ist die Mög­lich­keit, die Steu­er­last zu sen­ken. Je nach Modell kön­nen bAV-Bei­trä­ge den zu ver­steu­ern­den Unter­neh­mens­ge­winn min­dern, wodurch sich das steu­er­li­che Gesamt­bild des Unter­neh­mens ver­bes­sert. Beson­ders Direkt­zu­sa­gen oder Unter­stüt­zungs­kas­sen bie­ten hier steu­er­li­che Gestal­tungs­spiel­räu­me, die von vie­len Geschäfts­füh­rern genutzt wer­den.

Mög­lich­keit der Rück­de­ckung durch Ver­si­che­run­gen
Um das finan­zi­el­le Risi­ko für das Unter­neh­men zu mini­mie­ren, kön­nen eini­ge bAV-Model­le über Rück­de­ckungs­ver­si­che­run­gen abge­si­chert wer­den. Dies sorgt dafür, dass die zuge­sag­ten Ren­ten­zah­lun­gen auch dann gewähr­leis­tet sind, wenn das Unter­neh­men in eine wirt­schaft­li­che Schief­la­ge gerät oder uner­war­te­te Kos­ten ent­ste­hen.

Nach­tei­le der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge für Geschäfts­füh­rer

Teil­wei­se ein­ge­schränk­te Ver­füg­bar­keit des Kapi­tals
Im Gegen­satz zu ande­ren Anla­ge­for­men bleibt das in die bAV ein­ge­zahl­te Kapi­tal bis zum Ren­ten­ein­tritt gebun­den. Eine vor­zei­ti­ge Ver­fü­gung oder eine fle­xi­ble Kapi­tal­entnah­me ist in den meis­ten Fäl­len nicht mög­lich. Wer kurz­fris­tig über sein Geld ver­fü­gen möch­te, soll­te dies in der Finanz­stra­te­gie berück­sich­ti­gen.

Insol­venz­ri­si­ko bei nicht abge­si­cher­ten Model­len
Nicht alle bAV-Durch­füh­rungs­we­ge bie­ten einen Schutz im Insol­venz­fall. Beson­ders bei der Direkt­zu­sa­ge oder der Unter­stüt­zungs­kas­se hängt die Aus­zah­lung der Alters­vor­sor­ge von der wirt­schaft­li­chen Sta­bi­li­tät des Unter­neh­mens ab. Geschäfts­füh­rer soll­ten daher unbe­dingt prü­fen, ob ihr gewähl­tes Modell Insol­venz­schutz bie­tet oder eine Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung als zusätz­li­che Sicher­heit inte­grie­ren.

Ver­wal­tungs­auf­wand für die Ein­rich­tung und lau­fen­de Betreu­ung
Die Ein­füh­rung einer bAV erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung sowie eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung. Abhän­gig vom Durch­füh­rungs­weg müs­sen Ver­trä­ge erstellt, steu­er­li­che Aspek­te geklärt und Bei­trä­ge ver­wal­tet wer­den. Vor allem bei kom­ple­xe­ren Model­len wie der Direkt­zu­sa­ge kann der Ver­wal­tungs­auf­wand erheb­lich höher sein als bei einer klas­si­schen Direkt­ver­si­che­rung.

Mög­li­che steu­er­li­che Nach­for­de­run­gen bei feh­ler­haf­ter Umset­zung
Gera­de für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ist es wich­tig, dass die bAV steu­er­lich kor­rekt gestal­tet wird. Wird sie bei­spiels­wei­se vom Finanz­amt als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) ein­ge­stuft, dro­hen Nach­zah­lun­gen und Steu­er­nach­for­de­run­gen. Daher ist es essen­zi­ell, die steu­er­li­che Gestal­tung mit einem Exper­ten abzu­stim­men.

Nicht immer über­trag­bar bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel
Eini­ge bAV-Model­le sind eng an das Unter­neh­men gebun­den und kön­nen nicht ohne wei­te­res mit­ge­nom­men wer­den. Falls ein Geschäfts­füh­rer das Unter­neh­men ver­lässt, kann es kom­pli­ziert sein, die bAV fort­zu­füh­ren oder in ein neu­es Modell zu über­füh­ren. Je nach gewähl­tem Durch­füh­rungs­weg soll­te daher geprüft wer­den, ob eine Über­trag­bar­keitmög­lich ist.

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge kann ein effek­ti­ves Instru­ment zur steu­er­li­chen Opti­mie­rung und lang­fris­ti­gen Alters­ab­si­che­rung sein. Doch die Wahl des rich­ti­gen Durch­füh­rungs­wegs ist ent­schei­dend, um von mög­li­chen Vor­tei­le zu pro­fi­tie­ren und mög­li­che Nach­tei­le zu mini­mie­ren.

Geschäfts­füh­rer soll­ten ihre per­sön­li­che Finanz­stra­te­gie, die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und die unter­neh­me­ri­schen Zie­le genau ana­ly­sie­ren, bevor sie sich für ein Modell ent­schei­den. Eine enge Abstim­mung mit Steu­er­be­ra­tern und Finanz­ex­per­ten stellt sicher, dass die bAV nicht nur steu­er­li­che Vor­tei­le bringt, son­dern auch eine siche­re, fle­xi­ble und zukunfts­ori­en­tier­te Lösung für die Alters­vor­sor­ge dar­stellt.

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge für Gesell­schaf­ter Geschäfts­füh­rer im Ver­gleich (2025)

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) kann eine Mög­lich­keit für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer sein, unter bestimm­ten steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen Kapi­tal für den Ruhe­stand auf­zu­bau­en. Je nach Gestal­tung kön­nen Unter­neh­men steu­er­li­che Vor­tei­le nut­zen und eine Alters­ver­sor­gung für sich selbst sowie für ihre Mit­ar­bei­ter bereit­stel­len.

Die Wahl eines geeig­ne­ten Durch­füh­rungs­wegs hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, dar­un­ter steu­er­li­che und bilan­zi­el­le Aspek­te, Fle­xi­bi­li­tät und Insol­venz­si­che­rung. Je nach Modell kön­nen sich unter­schied­li­che finan­zi­el­le und orga­ni­sa­to­ri­sche Aus­wir­kun­gen erge­ben. Wäh­rend Direkt­ver­si­che­rung und Pen­si­ons­kas­se stan­dar­di­sier­te und ver­wal­tungs­ar­me Vari­an­ten dar­stel­len, bie­ten Pen­si­ons­fonds poten­zi­el­le Ren­di­te­chan­cen. Die Unter­stüt­zungs­kas­se ermög­licht Ein­zah­lun­gen ohne fest­ge­leg­te Ober­gren­zen, wäh­rend die Direkt­zu­sa­ge eine indi­vi­du­ell anpass­ba­re Lösung dar­stellt. Wel­che Vari­an­te in einem bestimm­ten Fall pas­send ist, hängt von den jewei­li­gen Rah­men­be­din­gun­gen und Zie­len ab.

Die fol­gen­de Tabel­le bie­tet eine detail­lier­te Gegen­über­stel­lung der fünf wich­tigs­ten Durch­füh­rungs­we­ge der bAV, um eine fun­dier­te Ent­schei­dung zu erleich­tern.

Direkt­ver­si­che­rungPen­si­ons­kas­sePen­si­ons­fondsUnter­stüt­zungs­kas­seDirekt­zu­sa­ge
Steu­er­li­cher Höchst­bei­trag644 € p. Monat644 € p. Monat644 € p. Monatunbe­grenztunbe­grenzt
Abga­ben auf Bei­tragSteu­er­freiSteu­er­freiSteu­er­freiSteu­er­freiSteu­er­frei
Besteue­rung der Leis­tungSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tigSteu­er­pflich­tig
Aus­zah­lung Ren­teJaJaJaJaJa
Aus­zah­lung Kapi­tal0 — 30 % / 100 %0 — 30 % / 100 %0 — 30 % / 100 %JaJa
Fünf­te­lungs­re­gel?NeinNeinNeinJaJa
Fonds­an­la­geJaJaJabegrenztja
Ver­erb­bar­keitsteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­nesteu­er­lich aner­kann­te Hin­ter­blie­be­ne
Unter­neh­men — bilanz­neu­tral?JaJaJaJaNein
Fort­füh­rung pri­vat mög­lichJaJaJaNeinNein

Die Wahl des rich­ti­gen Durch­füh­rungs­wegs der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge ist eine stra­te­gi­sche Ent­schei­dung, die lang­fris­ti­ge Aus­wir­kun­gen auf die finan­zi­el­le Sicher­heit von Geschäfts­füh­rern und Unter­neh­men hat.

Je nach Prio­ri­tä­ten und Zie­len kön­nen ver­schie­de­ne Model­le geeig­net sein. Wer eine ein­fa­che und sicher­heits­ori­en­tier­te Lösung sucht, kann von einer Direkt­ver­si­che­rung oder Pen­si­ons­kas­se pro­fi­tie­ren. Pen­si­ons­fonds eig­nen sich für jene, die höhe­re Ren­di­te­chan­cen wahr­neh­men wol­len und bereit sind, Kapi­tal­markt­ri­si­ken ein­zu­ge­hen. Die Unter­stüt­zungs­kas­se bie­tet ins­be­son­de­re für Per­so­nen mit hohem Ein­kom­men Vor­tei­le, da sie kei­ne Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen hat. Für mehr Fle­xi­bi­li­tät in der Aus­zah­lung und eine steu­er­lich effi­zi­en­te Gestal­tung kann die Direkt­zu­sa­ge eine attrak­ti­ve Opti­on sein, sie ist aller­dings mit bilan­zi­el­lem Auf­wand ver­bun­den.

Um die opti­ma­le Stra­te­gie zu wäh­len, emp­fiehlt es sich, eine umfas­sen­de Ana­ly­se der steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen, Liqui­di­täts­pla­nung und Insol­venz­si­che­rung durch­zu­füh­ren. Dabei kann die Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern, Rechts­an­wäl­ten und Finanz­ex­per­ten dazu bei­tra­gen, eine maß­ge­schnei­der­te Lösung zu fin­den, die sowohl unter­neh­me­ri­sche als auch per­sön­li­che Zie­le berück­sich­tigt.

Die betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge bleibt ein wich­ti­ger Bau­stein für die finan­zi­el­le Pla­nung von Geschäfts­füh­rern. Durch die rich­ti­ge Wahl des Modells kön­nen steu­er­li­che Vor­tei­le maxi­miert und eine lang­fris­ti­ge Ver­mö­gens­si­che­rung gewähr­leis­tet wer­den.

Tipps zur Aus­wahl des rich­ti­gen bAV-Modells

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) ist für Geschäfts­füh­rer eine attrak­ti­ve Mög­lich­keit, steu­er­lich opti­miert Ver­mö­gen für den Ruhe­stand auf­zu­bau­en. Doch nicht jedes Modell passt zu jeder Unter­neh­mens­si­tua­ti­on. Die Aus­wahl des rich­ti­gen Durch­füh­rungs­wegs erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Ana­ly­se der steu­er­li­chen und recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, um lang­fris­tig von den Vor­tei­len zu pro­fi­tie­ren. Ent­schei­dend ist, dass die bAV sowohl zur indi­vi­du­el­len Finanz­stra­te­gie als auch zur Unter­neh­mens­struk­tur passt.

Neben steu­er­li­chen Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten spie­len wei­te­re Fak­to­ren eine Rol­le, wie bei­spiels­wei­se die Fle­xi­bi­li­tät bei einem spä­te­ren Arbeit­ge­ber­wech­sel oder der Schutz des ange­spar­ten Kapi­tals im Insol­venz­fall. Auch der Arbeit­ge­ber­zu­schuss kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen genutzt wer­den, um den Spar­pro­zess zusätz­lich zu opti­mie­ren. Damit die bAV lang­fris­tig ein sta­bi­les Fun­da­ment für die Alters­vor­sor­ge bil­det, soll­ten Geschäfts­füh­rer fol­gen­de Punk­te bei der Aus­wahl eines Modells unbe­dingt berück­sich­ti­gen:

Prü­fen, ob der Arbeit­ge­ber­zu­schuss genutzt wer­den kann

Seit der Reform der betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge im Rah­men des Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­set­zes sind Arbeit­ge­ber in vie­len Fäl­len ver­pflich­tet, einen Zuschuss zur bAV ihrer Mit­ar­bei­ter zu leis­ten. Geschäfts­füh­rer, die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ange­stellt sind, soll­ten prü­fen, ob sie von die­ser Rege­lung pro­fi­tie­ren kön­nen. Auch Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kön­nen in bestimm­ten Fäl­len bAV-Model­le wäh­len, die eine steu­er­lich begüns­tig­te Finan­zie­rung über das Unter­neh­men ermög­li­chen.

Steu­er­li­che Effek­te mit einem Steu­er­be­ra­ter bespre­chen

Die steu­er­li­che Behand­lung der bAV ist kom­plex und unter­schei­det sich je nach Durch­füh­rungs­weg. Wäh­rend Direkt­ver­si­che­run­genPen­si­ons­kas­sen oder Pen­si­ons­fonds steu­er­lich begüns­tig­te Ein­zah­lun­gen ermög­li­chen, bie­ten Direkt­zu­sa­gen und Unter­stüt­zungs­kas­sen grö­ße­re Gestal­tungs­spiel­räu­me bei der Dotie­rung. Eine enge Abstim­mung mit einem Steu­er­be­ra­ter hilft dabei, das Modell zu wäh­len, das die Steu­er­last am bes­ten opti­miert und gleich­zei­tig die Anfor­de­run­gen des Finanz­amts erfüllt.

Auf die Fle­xi­bi­li­tät bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel ach­ten

Auch wenn Geschäfts­füh­rer oft lang­fris­tig mit ihrem Unter­neh­men ver­bun­den sind, soll­te bei der Aus­wahl einer bAV dar­auf geach­tet wer­den, wie fle­xi­bel das Modell bei einem spä­te­ren Unter­neh­mens­wech­sel ist. Wäh­rend eini­ge Durch­füh­rungs­we­ge eine Mit­nah­me des ange­spar­ten Kapi­tals ermög­li­chen, sind ande­re an das Unter­neh­men gebun­den und kön­nen nicht ohne Wei­te­res über­tra­gen wer­den. Wer sich beruf­lich nicht lang­fris­tig an ein Unter­neh­men bin­den möch­te, soll­te daher eine fle­xi­ble Lösung wäh­len.

Insol­venz­schutz berück­sich­ti­gen

Ein ent­schei­den­der Punkt bei der Wahl eines bAV-Modells ist der Schutz des ange­spar­ten Kapi­tals im Insol­venz­fall. Wäh­rend eini­ge Durch­füh­rungs­we­ge wie die Direkt­ver­si­che­rung oder die Pen­si­ons­kas­se insol­venz­si­cher sind, kann es bei einer Direkt­zu­sa­ge oder einer Unter­stüt­zungs­kas­se im Insol­venz­fall zu Pro­ble­men kom­men, wenn die Rück­stel­lun­gen nicht aus­rei­chend gesi­chert sind. Daher ist es essen­zi­ell, bereits bei der Ein­rich­tung der bAV auf eine siche­re Absi­che­rung zu ach­ten, um im Ernst­fall kei­ne Ver­lus­te zu ris­kie­ren.

Die Wahl des pas­sen­den bAV-Modells ist ein ent­schei­den­der Schritt, um lang­fris­tig von steu­er­li­chen Vor­tei­len und einer siche­ren Alters­vor­sor­ge zu pro­fi­tie­ren. Geschäfts­füh­rer soll­ten dabei nicht nur auf steu­er­li­che Effek­te ach­ten, son­dern auch Fak­to­ren wie Fle­xi­bi­li­tät und Insol­venz­schutz in ihre Ent­schei­dung ein­be­zie­hen. Eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung in Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern, Rechts­an­wäl­ten und Finanz­ex­per­ten stellt sicher, dass die betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge nicht nur eine steu­er­li­che Ent­las­tung bie­tet, son­dern auch eine nach­hal­ti­ge finan­zi­el­le Sicher­heit im Ruhe­stand gewähr­leis­tet.

Häu­fi­ge Feh­ler in der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge (bAV) – und wie Sie sie ver­mei­den

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) kann ein leis­tungs­star­kes Instru­ment sein, um steu­er­op­ti­miert Ver­mö­gen für den Ruhe­stand auf­zu­bau­en. Doch in der Pra­xis gibt es eini­ge häu­fi­ge Feh­ler, die dazu füh­ren kön­nen, dass die steu­er­li­chen Vor­tei­le nicht voll aus­ge­schöpft wer­den oder die Alters­vor­sor­ge nicht die gewünsch­te Sicher­heit bie­tet. Beson­ders Geschäfts­füh­rer und Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer (GGF) soll­ten auf eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung ach­ten, um finan­zi­el­le Nach­tei­le oder uner­war­te­te steu­er­li­che Belas­tun­gen zu ver­mei­den.

Zu den größ­ten Fall­stri­cken gehö­ren ein zu spä­ter Ein­stieg, eine feh­len­de Absi­che­rung im Insol­venz­fall, die fal­sche Wahl des Durch­füh­rungs­wegs oder eine unzu­rei­chen­de steu­er­li­che Opti­mie­rung. Damit die bAV ihre vol­le Wir­kung ent­fal­ten kann, soll­ten Geschäfts­füh­rer die­se Feh­ler früh­zei­tig erken­nen und durch eine stra­te­gi­sche Pla­nung ver­mei­den.

Fol­gend sehen Sie häu­fi­ge Feh­ler in der bAV und wie Sie die­se ver­mei­den kön­nen!

Zu spä­ter Ein­stieg in die bAV

Einer der häu­figs­ten Feh­ler ist es, die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge zu spät in Angriff zu neh­men. Je frü­her die bAV ein­ge­rich­tet wird, des­to grö­ßer sind die steu­er­li­chen Vor­tei­le und des­to höher fällt die spä­te­re Ren­ten­zah­lung aus. Wer zu lan­ge war­tet, ver­liert wert­vol­le Zeit für den Ver­mö­gens­auf­bau und kann unter Umstän­den kei­ne attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen mehr nut­zen. Eine früh­zei­ti­ge Pla­nung ermög­licht zudem eine fle­xi­ble Gestal­tung der Ein­zah­lun­gen und eine opti­ma­le Nut­zung steu­er­li­cher Frei­be­trä­ge.

Kei­ne Absi­che­rung der Betriebs­ren­te im Insol­venz­fall

Ein wei­te­res Risi­ko besteht, wenn die bAV nicht aus­rei­chend gegen eine mög­li­che Unter­neh­mens­in­sol­venz abge­si­chert ist. Wäh­rend eini­ge Durch­füh­rungs­we­ge, wie die Direkt­ver­si­che­rung oder die Pen­si­ons­kas­se, insol­venz­si­cher sind, gibt es bei einer Direkt­zu­sa­ge oder einer Unter­stüt­zungs­kas­se poten­zi­el­le Risi­ken. Ist das Unter­neh­men nicht aus­rei­chend auf eine finan­zi­el­le Schief­la­ge vor­be­rei­tet, kann dies dazu füh­ren, dass die Betriebs­ren­te nicht mehr voll­stän­dig aus­ge­zahlt wird. Um dies zu ver­mei­den, soll­ten Geschäfts­füh­rer von Anfang an sicher­stel­len, dass die gewähl­te bAV-Lösung durch ent­spre­chen­de Schutz­me­cha­nis­men abge­si­chert ist.

Fal­sche Wahl des Durch­füh­rungs­wegs

Nicht jede bAV-Lösung passt zu jeder Unter­neh­mens­struk­tur. Die Wahl des fal­schen Durch­füh­rungs­wegs kann dazu füh­ren, dass steu­er­li­che Vor­tei­le unge­nutzt blei­ben oder die Alters­vor­sor­ge unnö­tig kom­pli­ziert wird. Wäh­rend sich bei­spiels­wei­se eine Unter­stüt­zungs­kas­se für hohe Ein­zah­lun­gen eig­net, ist die Direkt­ver­si­che­rung oft eine bes­se­re Wahl für Geschäfts­füh­rer, die eine fle­xi­ble und unkom­pli­zier­te Lösung bevor­zu­gen. Die Aus­wahl soll­te immer anhand der indi­vi­du­el­len steu­er­li­chen und finan­zi­el­len Situa­ti­on erfol­gen, um lang­fris­tig die bes­ten Ergeb­nis­se zu erzie­len.

Feh­len­de steu­er­li­che Opti­mie­rung

Die steu­er­li­che Gestal­tung der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge bie­tet vie­le Mög­lich­kei­ten zur Opti­mie­rung – doch wenn die­se nicht genutzt wer­den, kann es zu unnö­ti­gen finan­zi­el­len Ein­bu­ßen kom­men. Wer sich nicht früh­zei­tig mit einem Steu­er­be­ra­ter abstimmt, ris­kiert, steu­er­li­che Frei­be­trä­ge nicht aus­zu­schöp­fen oder ungüns­ti­ge Model­le zu wäh­len. Beson­ders bei der Kom­bi­na­ti­on ver­schie­de­ner Vor­sor­ge­bau­stei­ne, wie Direkt­zu­sa­ge mit einer Rück­de­ckung, las­sen sich durch eine geziel­te Pla­nung erheb­li­che Steu­er­erspar­nis­se rea­li­sie­ren.

Feh­len­de regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Anpas­sung

Vie­le Geschäfts­füh­rer set­zen eine bAV ein­mal auf und ver­ges­sen dann, sie regel­mä­ßig zu über­prü­fen. Doch steu­er­li­che Rah­men­be­din­gun­gen, Unter­neh­mens­struk­tu­ren und per­sön­li­che Lebens­um­stän­de ändern sich. Wer sei­ne bAV nicht regel­mä­ßig anpasst, ris­kiert, dass sie inef­fi­zi­ent wird oder steu­er­li­che Vor­tei­le unge­nutzt blei­ben. Eine jähr­li­che Prü­fungmit einem Exper­ten stellt sicher, dass die Stra­te­gie wei­ter­hin opti­mal auf­ge­stellt ist.

Unzu­rei­chen­de Doku­men­ta­ti­on und feh­len­de Abstim­mung mit dem Finanz­amt

Gera­de für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer (GGF) ist es ent­schei­dend, dass die bAV steu­er­lich sau­ber doku­men­tiert ist. Wird die Alters­vor­sor­ge nicht kor­rekt in den Jah­res­ab­schlüs­sen und Ver­trä­gen aus­ge­wie­sen, könn­te das Finanz­amt sie als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) wer­ten – mit teu­ren Kon­se­quen­zen. Eine lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on und eine früh­zei­ti­ge Abstim­mung mit einem Steu­er­be­ra­ter sind daher essen­zi­ell.

Feh­len­de Ein­bin­dung in die Gesamt­stra­te­gie der Alters­vor­sor­ge

Die bAV soll­te nicht iso­liert betrach­tet wer­den, son­dern immer als Teil einer umfas­sen­den Alters­vor­sor­ge­stra­te­gie. Wer nur auf die bAV setzt und ande­re Mög­lich­kei­ten wie pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen oder Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen außer Acht lässt, könn­te spä­ter eine zu ein­sei­ti­ge Ver­mö­gens­struk­tur haben. Eine diver­si­fi­zier­te Vor­sor­ge­stra­te­gie redu­ziert das Risi­ko und erhöht die finan­zi­el­le Sicher­heit im Ruhe­stand.

Wahl eines unpas­sen­den Anbie­ters oder Pro­dukts

Nicht jede Ver­si­che­rung oder Ver­sor­gungs­ein­rich­tung bie­tet die bes­ten Kon­di­tio­nen für eine bAV. Ein häu­fi­ger Feh­ler ist, das erst­bes­te Ange­bot anzu­neh­men, ohne einen Ver­gleich durch­zu­füh­ren. Unter­schied­li­che Tari­fe, Gebüh­ren­struk­tu­ren und Ver­trags­be­din­gun­gen kön­nen erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Ren­ta­bi­li­tät der Alters­vor­sor­ge haben. Geschäfts­füh­rer soll­ten sich daher immer meh­re­re Ange­bo­te ein­ho­len und mit einem Exper­ten prü­fen, wel­che Lösung lang­fris­tig die bes­ten Kon­di­tio­nen bie­tet.

Unter­schät­zung der lang­fris­ti­gen Ver­pflich­tun­gen bei Direkt­zu­sa­gen

Die Direkt­zu­sa­ge ist ein attrak­ti­ves Modell, weil sie maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät bei der Gestal­tung der Betriebs­ren­te bie­tet. Doch vie­le Unter­neh­men unter­schät­zen die lang­fris­ti­gen Ver­pflich­tun­gen, die damit ein­her­ge­hen. Da die Ren­ten­zah­lun­gen direkt aus dem Unter­neh­men erfol­gen, kann dies die Liqui­di­tät des Unter­neh­mens in der Zukunft belas­ten. Wer sich für eine Direkt­zu­sa­ge ent­schei­det, soll­te früh­zei­tig Rück­stel­lun­gen bil­den oder eine Rück­de­ckungs­ver­si­che­rungabschlie­ßen, um das Risi­ko abzu­fe­dern.

Feh­len­de Absi­che­rung im Todes­fall oder bei Berufs­un­fä­hig­keit

Vie­le bAV-Model­le fokus­sie­ren sich nur auf die Alters­vor­sor­ge und las­sen Risi­ken wie Berufs­un­fä­hig­keit oder den Todes­fall unbe­rück­sich­tigt. Doch was pas­siert, wenn der Geschäfts­füh­rer wäh­rend der Ein­zah­lungs­pha­se berufs­un­fä­hig wird oder ver­stirbt? In vie­len Fäl­len endet die bAV dann ohne Leis­tung für die Hin­ter­blie­be­nen. Durch eine Ergän­zung mit einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder einer Hin­ter­blie­be­nen­ab­si­che­rung kann die­ses Risi­ko ver­mie­den wer­den.

Eine durch­dach­te Stra­te­gie schützt vor Feh­lern und maxi­miert Ihre Vor­tei­le. Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge kann ein wert­vol­les Instru­ment zur Alters­ab­si­che­rung und steu­er­li­chen Opti­mie­rung sein – doch nur, wenn sie rich­tig umge­setzt wird. Durch eine früh­zei­ti­ge Pla­nung, die Wahl des pas­sen­den Durch­füh­rungs­wegs, eine insol­venz­si­che­re Gestal­tung und die Berück­sich­ti­gung steu­er­li­cher Opti­mie­rungs­po­ten­zia­le kön­nen Geschäfts­füh­rer lang­fris­tig von den Vor­tei­len pro­fi­tie­ren. Wer die­se Feh­ler ver­mei­det und die bAV gezielt in die Unter­neh­mens­stra­te­gie inte­griert, stellt sicher, dass sie nicht nur eine steu­er­li­che Ent­las­tung bringt, son­dern auch eine soli­de Alters­vor­sor­ge ermög­licht.

War­um die Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern und Rechts­an­wäl­ten essen­zi­ell ist

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ist mit kom­ple­xen steu­er­li­chen und recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ver­bun­den. Um mög­li­che Fall­stri­cke zu ver­mei­den und die best­mög­li­chen Vor­tei­le zu nut­zen, soll­ten Gesell­schaf­ter Geschäfts­füh­rer ihre bAV-Stra­te­gie in enger Abstim­mung mit einem Steu­er­be­ra­ter und Rechts­an­walt ent­wi­ckeln.

Steu­er­li­che Opti­mie­rung: Ein Steu­er­be­ra­ter prüft, wie die bAV steu­er­lich effi­zi­ent gestal­tet wer­den kann, um Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug und nach­ge­la­ger­te Besteue­rung opti­mal zu nut­zen. Zudem hilft er dabei, die Gefahr einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) zu ver­mei­den, die hohe Steu­er­be­las­tun­gen nach sich zie­hen kann.

Recht­li­che Sicher­heit: Ein Rechts­an­walt stellt sicher, dass die bAV rechts­si­cher kon­zi­piert wird, ins­be­son­de­re in Bezug auf Insol­venz­schutz und ver­trag­li­che Gestal­tung. Dies schützt das ange­spar­te Kapi­tal vor Gläu­bi­gern und sichert die Alters­vor­sor­ge lang­fris­tig ab.

Indi­vi­du­el­le Anpas­sung: Jeder GGF hat unter­schied­li­che unter­neh­me­ri­sche und per­sön­li­che Zie­le. Eine maß­ge­schnei­der­te Lösung erfor­dert daher eine indi­vi­du­el­le Prü­fung, wel­che der fünf bAV-Model­le die bes­te Wahl dar­stellt.

Kalkulator

Fazit: Ist die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge die rich­ti­ge Wahl für Geschäfts­füh­rer?

Ob die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) die rich­ti­ge Wahl für einen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ist, hängt von indi­vi­du­el­len steu­er­li­chen, recht­li­chen und finan­zi­el­len Fak­to­ren ab. Sie kann ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten zur Alters­vor­sor­ge und Steu­er­op­ti­mie­rung bie­ten, erfor­dert jedoch eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung hin­sicht­lich Kapi­tal­ver­füg­bar­keit, Bilan­zie­rung und Insol­venz­si­che­rung.

Die bAV kann als ein Stand­bein der finan­zi­el­len Absi­che­rung sinn­voll sein, doch der ent­schei­den­de Fak­tor ist der rich­ti­ge Mix aus ver­schie­de­nen Finanz­pro­duk­ten. Eine aus­ge­wo­ge­ne Stra­te­gie kom­bi­niert unter­schied­li­che Anla­ge­for­men, um Fle­xi­bi­li­tät, Ren­di­te und Sicher­heit opti­mal zu gestal­ten.

Da es kei­ne uni­ver­sel­le Lösung gibt, soll­te die Ent­schei­dung in Abstim­mung mit einem Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­walt und Finanz­be­ra­ter getrof­fen wer­den. Die­se Exper­ten kön­nen die Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­mens­struk­tu­ren und per­sön­li­che Zie­le ana­ly­sie­ren und eine geeig­ne­te Stra­te­gie ent­wi­ckeln. Eine fun­dier­te Bera­tung kann hel­fen, Chan­cen zu nut­zen und poten­zi­el­le Risi­ken zu berück­sich­ti­gen.

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